ᐅ Grundrisse Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 280 m2 auf 320m2 sympathisch kleinen Grundstück
Erstellt am: 29.08.22 11:51
Tamstar30.08.22 12:37
medow1982 schrieb:
Kann jemand auch etwas zum EG sagenIch finde, die Kellerwohnung hätte (abgesehen vom Licht, Klo und den ganzen Unannehmlichkeiten) den schöneren Allraum. Ich würde mir den so wie in meiner Skizze tatsächlich selber bauen. Schön abgetrenntes Wohnzimmer, große Küche und ne Tafel... ist halt in ner 2 Zimmer-Kellerwohnung bisschen fehl am Platz...Im EG, wo eigentlich deutlich mehr Menschen wohnen, ist alles gequetscht und unausgegoren.
Aber ich hatte keine spontane Idee, wie es besser ginge.
ypg schrieb:
… hab ich und Katja ja auch schon… kommt ja nix an.Deswegen hab ich mir gar nicht die Mühe gemacht, mehr zu schreiben, sondern nur für mein Vergnügen bisschen Wände geschubst...K a t j a30.08.22 12:38
medow1982 schrieb:
Kann jemand auch etwas zum EG sagen und wie Katja einen Vorschlag machen ?Darf man fragen, wieso bei einem Mio-Projekt kein Vorschlag vom Architekten vorhanden ist?Mit etwas Muße und wesentlich mehr Infos würde ich vermutlich das komplette Ding neu planen. Aber Ihr habt ja schon eingereicht, richtig?
Nemesis30.08.22 12:42
medow1982 schrieb:
Kann jemand auch etwas zum EG sagen und wie Katja einen Vorschlag machen ?Antworte doch mal sachlich und ausführlich auf #37 + #48, das würde den Mitdiskutanten sicher helfen und deren Motivation evtl. wieder steigern lassen.
medow198230.08.22 12:48
hanse98730.08.22 12:49
medow1982 schrieb:
Rechtlich nach Landesbauordnung ist es ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung also 2 Wohneinheiten und 2 notwendigen Stellplätze. Praktisch sind 3 Wohneinheiten möglich. Wenn man das ofiziell macht braucht man später natürlich einen weiteren Stellpllplatz.Kann aber auch sein, dass deine Kommune eine eigene Stellplatzverordnung hat und mehr gefordert ist bzw. im Bebauungsplan es eine andere Vorgabe gibt. Da wir meines Wissens in BW sind, kann es auch sein, dass sogar weniger Stellplätze benötigt werden, da es da ja seit 2016 noch eine Alternativregelung gibt. Somit nicht nur in die Landesbauordnung schauen, sondern genau die Vorgaben für dein Grundstück sind entscheidend.
Wenn es 3 Wohneinheiten werden fällt man meines Wissens in eine andere Gebäudeklasse. Da muss man dann auch die ein oder andere Zusatzmaßnahme ergreifen, die man bei 2 Wohneinheiten nicht benötigt.
Wird es im Vereinsbüro auch auch Besucherverkehr geben? Wenn ja wie schau es mit einem barrierefreien Zugang aus?
medow1982 schrieb:
Unser Projekt ist eben keins von der StangeUnd genau deshalb sucht man sich für so ein Vorhaben einen passenden Architekten der eure Wünsche in ein stimmiges Konzept bringt. Wenn der GU natürlich nur Zeichenknechte beschäftigt, dann setzen jeden Wunsch des Kunden um, auch wenn er noch so sinnlos ist!
Aber was ich die letzten Seite so lese, wisst ihr immer noch nicht genau was ihr wollt. Dies muss einmal festgelegt werden und mit den Vorgaben dann das Haus entwickeln. Ädern sich diese Grundlagen, muss man oft wieder von vorne anfangen!
K a t j a30.08.22 12:56
medow1982 schrieb:
Was ist mit diesem KG Vorschlag ? Bad-Schlafzimmer ist somit getrennt und wir haben keinen doppelten Flur.Auf jeden Fall eine Verbesserung, finde ich. Der Rücksprung im WZ ist allerdings nicht schön. Die Chillecke ist imho zu klein im Verhältnis zum Rest und wird gestört durch den Eingangsbereich. Die Wände sind auch zu dünn. Und es ist immer gut, die Sanitärobjekte einzuzeichnen, damit man sieht, was da rein passt. Wozu ist der Knick im Heizraum und warum muss der so riesig sein? Bitte Tür mit einzeichnen. Besonders da Ihr hier bei den Außenanlagen sehr knapp seid.Ähnliche Themen