Zumindest meine konstruktive Kritik übergehst/ignorierst Du (vermutlich weil Du sie für Miesepeterei hältst). Es hat allerdings mit Architekturkritik o. dergl. nichts zu tun, wenn ich Euren Planer für eine lehrbuchmäßige Vollpfeife halte. Fakt ist, er hat Euch etwas geliefert, was der Jurist eine "objektive Schlechtleistung" nennt. Selbst wenn die Honorarforderung deutlich unterhalb der Tabelle liegt, gehört zu einer ordnungsgemäßen Leistung nach den Leistungsphasen 1 bis 3 unbedingt die
vollständig
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eschlossene Erbringung der Leistungsphase 1, bevor man in die Leistungsphase 2 eintritt. Das liegt hier offenbar nicht vor, das Hauskonzept ist daraufhin unweigerlich "falsch abgebogen", ein Höhenspiel von 0,9 m (selbst wenn sich das auf das Baufenster bezieht) spricht nach der Faustformel (die Du in meiner Beitragsreihe erklärt findest) gegen einen Keller.
Damit, die auf fehlerhafter Grundlage entstandenen nicht fachgerecht erbrachten Planungsleistungen als Grundlage zu akzeptieren statt sie zurückzuweisen, kann der Planer seine Leistungen als konkludent angenommen betrachten. Ihr begebt Euch also damit in die Gefahr, sie trotz ihrer objektiven Fehlerhaftigkeit bezahlen zu müssen. Statt diesen Unfug in den Papierkorb zu tun und auf seine Kosten neu zu beginnen, kann er Euch nun das Umpfriemeln seiner Murkspläne auch noch zusätzlich berechnen. Mindestens in Höhe der vermeidbaren Baukosten hat er Euch also bereits geschädigt, auch wenn dies juristisch gesehen erst "verwirklicht" wird, wenn Ihr nach diesen Plänen tatsächlich bauen laßt. Und das könnte man wohl, denn "genehmigungsfähig" ist der Unfug ja. Aber für dieses Ergebnis hätte man das Has auch von einem Studenten "malen" lassen und von einem "Stempelaugust" vorlegen lassen können.
Da Du Baulaiin bist, solltest Du mit einem Anwalt besprechen, ob Dich das verbraucherrechtlich "rettet" und Du die Karte der Reklamation ggü. dem Planer noch ziehen kannst. Selbst wenn Du ein gutes Gefühl dabei hast, den Entwurf mit Hilfe der Forencommunity noch geheilt zu bekommen: mindestens allen weiteren VerbraucherInnen von Planungsleistungen erweist Du einen großen Bärendienst damit, solche Stümperplaner mit ihren Schlechtleistungen durchkommen zu lassen !
Die konzeptionell ignorierten Geländehöhen in die Murksplan-Iterationen formell noch hineinzuschreiben und in der Entwässerungsplanung zu berücksichtigen, heilt die fehlerhaft aufgebaute Planung nicht für fünf Pfennig.
Wenn es die Höhen vom Vermesser nun gibt, dann zeige sie doch einmal her, dann kann
@hanghaus2023 damit arbeiten.
Da mich die TE wohl ohnehin nur als Nörgler wahrnimmt, kann ich diese Bemerkung ja noch draufsetzen: den Namen Keitel-Haus höre ich ausschließlich im Zusammenhang mit unberatenen Laien, denen deren Angebote gefallen.