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ᐅ Grundriss mit Stift auf Papier - Kritik erwünscht


Erstellt am: 10.12.14 12:53

Bauexperte19.08.15 14:13
Hallo,
sirhc schrieb:

Baubeginn soll nun definitiv Frühjahr 2016 sein (März) ... Dann wollen wir Angebote einsammeln (Oktober).
2 Aussagen, welche definitiv nicht miteinander korrespondieren! Willst Du im Frühjahr verbindlich mit dem Bau beginnen, sollte der Werkvertrag allerspätestens Anfang September unterzeichnet werden

Grüße, Bauexperte
sirhc19.08.15 16:35
Meinetwegen, es wird sich zeigen wie es in den nächsten Monaten läuft, leider hilft mir das bei meiner Frage nicht weiter...
Maria1619.08.15 18:02
zwei ganz andere Punkte:
Eingangs wird von eingeschossig gesprochen, im weiteren Verlauf aber von EG, OG und DG. Passt das zusammen oder steh ich jetzt aufm Schlauch?
Außerdem frag ich mich, ob der anfangs erwähnte Schuppen hinter der Garage noch geplant werden soll? war da nicht irgendwas mit nur 9m Grenzbebauung je Grenze (zumindest in Bayern)??
ypg19.08.15 20:08
sirhc schrieb:
Bisher ist das nur Theorie, aber eure Einschätzung würde mich trotzdem interessieren.

kann man machen. Ja, Zimmerprogramm wird eng bei Eingeschossigkeit. Bis jetzt haben wir ja nur ein EG-Entwurf gesehen. Wird alles ziemlich hoch - was soll denn noch im Keller sein? Die Lauferei würde mich persönlich nerven.
sirhc schrieb:
- habe einen Bauingenieur in der Familie, der in den wenigen Wänden (denke darauf beziehst du dich) kein statisches (und preisliches) Problem sieht

Was sagt er zur Machbarkeit und den Kosten?

Wir hatten hier schon mal dieses Jahr jemanden, da war die Eingeschossigkeit auch gegeben, und er verzweifelte am Bebauungsplan. Keller und Ausbau DG war finanziell nicht drin...
Maria16 schrieb:
Eingangs wird von eingeschossig gesprochen, im weiteren Verlauf aber von EG, OG und DG. Passt das zusammen oder steh ich jetzt aufm Schlauch?

Nein, das passt in diesem Fall. Keller ist kein Vollgeschoss, wenn er genug verbuddelt ist, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss, wenn die Raumhöhe von mind. 2,30 um 1/4 weniger Wohnfläche hat als das EG. Gilt in NW. DG ergibt sich und ist wohl von der Firsthöhe auch erlaubt.

: der Thread ist schon ziemlich alt (12.14) und aus Deiner neuen Frage gehen kaum Infos hervor. Wenige werden sich hier alles noch mal durchlesen...
sirhc20.08.15 08:34
Hallo Yvonne,

danke für die Rückmeldung. Ich weiß, das Thema ist ziemlich alt, es ging eine ganze Weile nicht weiter. Richtig, habe bisher nur Zeichnungen vom EG eingestellt. Habe schon einen halben Block voll Zeichnungen zu den anderen Geschossen, aber ich war von den Ergebnissen selbst so wenig überzeugt, dass ich es nicht sinnvoll fand sie hier zu diskutieren.

Die Lauferei stört uns persönlich nicht, wir finden den Gedanken momentan interessant den Schlafbereich so auszulagern, auch weil es so nicht überall gelöst wird. Bei uns sind Keller und Ausbau DG finanziell machbar und durch die Haustiefe von 12,50m und den Kniestock von ca. 1,00m ergibt sich automatisch ein DG mit einer Raumhöhe in der Mitte von ca. 3,50m. Das Haus wird ziemlich hoch - das Nachbarhaus ist genauso in Dachform, -Ausrichtung und Höhe. Es gibt keine Regelungen im Bebauungsplan zur Firsthöhe.

Im Keller sehe ich den Hausanschlussraum, einen kleinen Vorratsraum, einen Raum der für Gäste, Büro oder als Puffer dient falls man unerwartet Drillinge bekommt oder so. Dazu natürlich Stauraum (den mag ich weder im EG noch in der Garage oder einem zusätzlichen Schuppen o.ä.) sowie Platz für Laufband, Tischtennis, evtl. Hobby (Riesenpuzzle).

Wenige Innenwände sieht er übrigens auch kostenmäßig nicht als Problem an, wobei wir einige Entwürfe später ja doch einiges an Innenwänden auch hatten.


Damit waren 4 Holzwände und ein Dach auf unbefestigtem Grund gemeint, den Schuppen können wir im Moment mal außen vor lassen.

Viele Grüße
kellerschuppengarageeingeschossigkeitbebauungsplanausbauvollgeschossraumhöhefirsthöhezeichnungen