ᐅ Grundriss L-Form - Was ist eure Meinung?
Erstellt am: 22.03.20 23:12
ypg14.04.20 13:42
Ypsi aus NI schrieb:
Wie sieht es konkret aus, wenn man einen Eingang (kleine Podesttreppe) gestaltet. Zählt die erste Trittstufe der Treppe bis zur Grenze als 3m Markierung oder fallen die Stufen aus der Abstandsbemessung raus?das müsste sich dann um ein untergeordnetes Bauteil handeln und zählt somit nicht mit. Bau Dir mit nur einer Stufe aber keine Stolperfalle
Ypsi aus NI14.04.20 14:03
Hi ypg,
Danke schon mal
Heißt das, dass nur eine Treppe mit einer Stufe ein untergeordnetes Bauteil ist?
Gibt es da eine Begrenzung wie viele Stufen eine Treppe haben darf, damit der Grenzabstand immer noch von Grundstücksgrenze zur Hauswand gemessen wird und nicht von Grundstücksgrenze zu Haustreppe?
Danke
Danke schon mal
Heißt das, dass nur eine Treppe mit einer Stufe ein untergeordnetes Bauteil ist?
Gibt es da eine Begrenzung wie viele Stufen eine Treppe haben darf, damit der Grenzabstand immer noch von Grundstücksgrenze zur Hauswand gemessen wird und nicht von Grundstücksgrenze zu Haustreppe?
Danke
ypg14.04.20 14:27
Ypsi aus NI schrieb:
Hi ypg,
Danke schon mal
Heißt das, dass nur eine Treppe mit einer Stufe ein untergeordnetes Bauteil ist?
Gibt es da eine Begrenzung wie viele Stufen eine Treppe haben darf, damit der Grenzabstand immer noch von Grundstücksgrenze zur Hauswand gemessen wird und nicht von Grundstücksgrenze zu Haustreppe?
Danke das steht glaube ich in der allgemeinen Bauordnung oder Landesbauordnung siehe untergeordnetes Bauteil oder ähnlich, dass so etwas nicht mehr als 1/3 der Wand haben darf. Betrifft Erker, Eingangspodeste, Vorsprünge und ähnliches. Musst Du mal selbst stöbern.
Ypsi aus NI14.04.20 14:37
Gefunden!
Danke!
Danke!
Ypsi aus NI06.05.20 21:03
11ant schrieb:
Das Konzept der OG-Vollgeschoßumgehung durch Vergrößerung des EG hatte ich schon verstanden, allerdings ...
... war mir die Einrückung des OG zunächst nicht aufgefallen - sonst hätte ich sie schon gerügt: das ist Doppelmist, d.h. ein Statik-Kostentreiber mit dem Zusatznutzen des doofen AussehensHallo ,
Wir haben ein erstes konkretes Angebot erhalten. Dort wurde mit eingerücktem OG kalkuliert. 5.000€ Mehrkosten für eine Deckenverstärkung (dickere Decke EG zu OG) und zack, Wände des OG können eingerückt werden und wir sparen ca. 20.000€ für die nicht umbaute Fläche im OG, die durch das einrücken der Außenwände wegfällt.
Das ist so ziemlich das absolute Gegenteil von dem, was mir alle anderen hier in diesem Thread geschrieben haben.
Wie soll man da weiter vorgehen?
Gespräche mit einer anderen Firma (noch kein Angebot da), haben wiederum der Forenmeinung zugestimmt: das einrücken wäre teurer als mauerbündig zu bauen.
Optisch gefallen uns beide Varianten sehr gut, Platz/qm wäre in beiden Grundrissen auch ausreichend für uns. Wollten die Entscheidung für / gegen einrücken der Außenwände des OG eigentlich über den Preis fällen.
Irgendwie wollen alle nur dein Bestes.... nämlich dein Geld
11ant07.05.20 01:10
Ypsi aus NI schrieb:
Gespräche mit einer anderen Firma (noch kein Angebot da), haben wiederum der Forenmeinung zugestimmt: das einrücken wäre teurer als mauerbündig zu bauen.Das ist unverändert auch meine Ansicht.Ypsi aus NI schrieb:
Wir haben ein erstes konkretes Angebot erhalten. Dort wurde mit eingerücktem OG kalkuliert. 5.000€ Mehrkosten für eine Deckenverstärkung (dickere Decke EG zu OG) und zack, Wände des OG können eingerückt werden und wir sparen ca. 20.000€ für die nicht umbaute Fläche im OG, die durch das einrücken der Außenwände wegfällt. [...] Wie soll man da weiter vorgehen?Toller Freundschaftspreis. Keine Frage: wenn der keinen Haken hat, dann annehmen.Ypsi aus NI schrieb:
Das ist so ziemlich das absolute Gegenteil von dem, was mir alle anderen hier in diesem Thread geschrieben haben.In aller mir bekannten Theorie wird es das auch bleiben. Wenn er da keine Hintertür drin hat (und Du ihm traust, daß er sich die Differenz nicht bei anderen Positionen wiederholt wenn er merkt, daß er sich verrechnet hat) dann scheiß´ darauf, daß ich theoretisch Recht habe und nimm´ in der Praxis sein Angebot an. Wenn da der Stahl rein kommt, soll der Baubegleiter den nachwiegen und alles ist gut. Was kümmert Dich mein Geschwätz, wenn Dir Dein Auftragnehmer ohne Wenn und Aber Brief und Siegel auf sein Fünfmilleversprechen gibt.Ähnliche Themen