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ᐅ Grundriss kurz vor Bauantrag verändern - Hausbau wird teurer


Erstellt am: 04.08.17 15:20

Marvinius II04.08.17 22:42
aber wenn Ihr mit einem Kniestock von 1,8m anstelle der ursprünglichen 1,25 bauen könnt, dann braucht Ihr doch keine so große Umplanung, oder? Gut, etwas teurer wird die Kniestockerhöhung.
Habt Ihr wirklich so eng finanziert, dass Ihr für 7000€ mehr eine Nachfinanzierung braucht?
ypg04.08.17 22:50
ChrisEF schrieb:
Natürlich nicht... :-(



Laut Bebauungsplan darf der Kniestock im Dachgeschoss Max. 80cm hoch sein... Haben wir 1,5-Geschosse, so ist das obere Geschoss das Dachgeschoss und das hätte einen höheren Kniestock, um die 2-Geschossigkeit erreichen zu können.

Wir waren aber beim Bauamt und könnten ein 1,5-geschossiges Haus bauen, wenn der Kniestock vom Dachgeschoss mind. 1,8m hoch ist...
So würden wir wohl dem Charakter des Wohngebietes treu bleiben.

Es ist ein sehr merkwürdiger Bebauungsplan aber damit müssen wir einfach leben

Versteh ich zwar nicht, aber ein 5-10%Puffer rechnet man ja immer für Unvorhergesehenes ein.
Auch gerade wenn das Haus "nur" 220000 kostet, muss ja irgendwo noch Geld in die Baustelle versenkt werden.

Am besten, ihr bettelt noch mal beim GU an, schließlich habt ihr alle den Fehler verzapft... der GU sollte aber der Fachmann hinsichtlich der berechneten Geschossigkeit sein, da steckt ein Laie nun mal nicht drin (außer wenn so etwas natürlich offensichtlich ist [emoji853])
11ant04.08.17 23:44
Marvinius II schrieb:
wenn Ihr mit einem Kniestock von 1,8m anstelle der ursprünglichen 1,25 bauen könnt, dann braucht Ihr doch keine so große Umplanung, oder?
"oder" ist richtig

Sowohl 1,25 als auch 1,80 liegen beide im kritischen Höhenbereich (für die Frage, wo man mit Fassadenfenstern und arbeiten kann und wo mit Dachflächenfenstern), wobei ein Kniestock von 1,80 zusätzlich schwierig macht, noch sinnvoll mit Gauben zu arbeiten. Diese 55 cm sind hier ein Geschenk für einen Lieblingsfeind.

Würden wir Schnitt und Grundrisse kennen, wäre es ein wenig leichter, konstruktiven Senf dazuzugeben.
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ONeill05.08.17 07:02
Wir haben 1,30cm Kniestock und sind II-Geschossig. Habt ihr nicht mal prüfen lassen, ob durch eine andere Änderung dies erreicht werden kann.

Eventuell auch noch mal nachrechnen lassen. Unser Architekt meinte auch zuerst es wären 1,5 geschossig und bei genauerer Rechnung war es dann doch anders.
11ant05.08.17 11:39
ONeill schrieb:
Wir haben 1,30cm Kniestock und sind II-Geschossig. Habt ihr nicht mal prüfen lassen, ob durch eine andere Änderung dies erreicht werden kann.

Eventuell auch noch mal nachrechnen lassen.
Zur Erfüllung der Zweigeschossigkeit durch Überschreitung des Nicht-Vollgeschosses wäre das schon der praktikable Ansatz, und wurde ja auch schon
toxicmolotow schrieb:
Ich verstehe noch nicht, warum man den Kniestock so anheben muss. Einen II-Geschosser bekommt man doch auch anders hin, z.B. mit einer oder zwei großen Gauben.
vorgeschlagen. Dummerweise will hier der Bebauungsplan aber deutlich weniger Kniestock (im Dach über dem zweiten Geschoss) und im zweiten Geschoss eigentlich ein klassisch geradwändiges Volles; wobei das Bauamt sich den Kompromiss vorstellen kann, quasi als "Minus-Kniestock" die Dachschräge des Dritten schon im Zweiten beginnen zu lassen.

Manche Gemeinden interpretieren den Zweck eines Bebauungsplanes leider dahin, daß alle Häuser so aussehen müssen wie das vom Bürgermeister ;-(
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Egon1210.08.17 12:14
die Vergrößerung des Halbgeschosses durch überschreiten der Fläche die ein Halbgeschoß definieren würde, geht anscheinend nicht, da der Kniestock mit Max 80 cm angegeben wurde. D.h. das im Dachgeschoss ein Kniestock von 80 cm sein darf, im 1 Geschoss ein Vollgeschoss mit min 2,75 Decke?

Als Ausnahmegenehmigung dürft ihr nun im 1. Geschoss mit nur 1,80 Kniestock bauen oder wie soll ich das verstehen?
kniestockgeschoss