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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus ca. 160qm - Verbesserungsvorschläge?


Erstellt am: 21.09.18 19:19

kklk1822.09.18 10:02
ypg schrieb:
Aber man baut sich doch kein Highlight ein, wenn die Räume darunter leiden müssen.

Da hast Du grundsätzlich Recht. Aber wenn wir die Galerie nicht abziehen könnten, würde die Geschossflächenzahl noch höher sein. Momentan sind wir bei 157qm (nach der damals gültigen Berechnungsweise). Ohne Luftraum wären es dann 161 qm.
Versteht man, was ich meine?
Es ist definitiv eine knifflige Aufgabe, aber deswegen bin ich ja hier
ypg22.09.18 11:04
Ihr könnt bei einer Traufhöhe von 4,50 ein Satteldachhaus mit einem Kniestock von ca. 120-140 mit einem Satteldach, welches nicht die 2-Geschossigkeit erreicht. Geschossflächenzahl von 0,3 erlaubt ein Haus von insgesamt 150qm. Dazu gehören meines Wissens alle Räume innerhalb des Hauses, auch Technikräume und Abstellräume.
Was anderes ist die Wohnflächenberechnung, da werden Abstellräume nicht zugezählt. Das sind meines Wissens aber zwei verschiedene Sachen

Kannst Du hier Licht reinbringen, bevor mit falschen Annahmen spekuliert wird?
kbt0922.09.18 12:09
kklk18 schrieb:
Wenn das EG eine Raumhöhe von 2,6m hat, man die Zwischendecke (0,5m?) noch abzieht, ergibt dies eine Kniestockhöhe von 1,4m, oder?

Wenn du eine Raumhöhe von 260 cm haben willst, dann wird es eine Geschosshöhe von ca. 290 bis knapp 300 cm.
Diese Bild habe ich gefunden:

Diagramm mit drei angrenzenden Häusern, geneigte Dächer und Maßangaben


125 cm ganz recht, bei Geschosshöhe 285 cm und Oberkante Fertigboden 40 cm oberhalb des 0-Höhe-Bezugspunktes.

Konkreter kann ich da jetzt nicht werden, nur man muss es halt auch berücksichtigen. Deshalb gehört da dann auch noch die 2m-Linie dazu.

Und eben Überlegungen, welche Fenster.
kklk1822.09.18 12:31
ypg schrieb:
Ihr könnt bei einer Traufhöhe von 4,50 ein Satteldachhaus mit einem Kniestock von ca. 120-140 mit einem Satteldach, welches nicht die 2-Geschossigkeit erreicht. Geschossflächenzahl von 0,3 erlaubt ein Haus von insgesamt 150qm. Dazu gehören meines Wissens alle Räume innerhalb des Hauses, auch Technikräume und Abstellräume.

Ja, nach aktueller Baunutzungsverordnung ist das so.
Es gilt jedoch §20 (2) Baunutzungsverordnung 1977.
Dort heißt es:
(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen.

Und da Badezimmer und Abstellraum keine Aufenthaltsräume nach Landesbauordnung sind, sind sie entsprechend wieder abzuziehen. Das deckt sich auch mit der Aussage vom Bauamt. Sonst würden wir wohl jenseits der 150qm liegen...
Auch die Regelung mit „weniger als Xy Raumhöhe“ gilt nicht. Es zählen hier tatsächlich die Außenmaße des EG (1 Vollgeschoss) zzgl. Räume oben.
Oder andersrum: Außenmaße EG*2 abzgl.. Bad, Abstellraum oben und Luftraum.
Ziemlich kompliziert und ab 1990 ja auch gänzlich anders
kklk1822.09.18 12:39
Ich habe eben mal gegoogelt, um ein gutes Beispiel - insbesondere hinsichtlich der Fenster zur Anschauung zu finden.
Das Ausstellungshaus von Weberhaus in Wenden ist so ungefähr das, wo wir gerne hinmöchten. Jedoch ohne Balkon. In den Giebel würde dann das Galeriefenster kommen. Und natürlich kleiner.
kbt0922.09.18 12:47
Ja, dann zeichne aber mal dein Dach ein ... das Weberhaus hat keine Dachfenster, hat den Erker usw. Deine Kinderzimmer werden alle durch Dachfenster belichtet. Und da muss man dann schauen, wie hoch der Kniestock wird. Sonst brauchst du auch Kniestock-Dachfenster, damit die Kinder überhaupt mal herausgucken können, zumindest solange sie unter 150 cm groß sind.
weberhausdachfensterkniestockgeschossflächenzahlluftraumabstellräumeraumhöhegeschosshöhebaunutzungsverordnungabstellraum