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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus ca. 160qm - Verbesserungsvorschläge?


Erstellt am: 21.09.18 19:19

kbt0922.09.18 12:50
... kannst du nicht im ersten Beitrag mal noch einen Lageplan mit hochladen?
11ant22.09.18 13:20
kklk18 schrieb:
Wir versuchen es jetzt noch mal ohne Erker und schneiden im EG etwas raus, um so die Außenmaße für die Geschossflächenzahl zu verkleinern.
Im EG Fläche rauszukürzen ist zweischneidig: wegen der Vollgeschossvermeidung im OG (DG).
kklk18 schrieb:
Bei Erstellung des B-Plans waren dies hier ehemalige Siedlungsgrundstücke mit einer Größe von Minimum 1500qm - da machen so geringe Geschossflächenzahl ja Sinn.
Im Rahmen der Nachverdichtung ist es sowieso schon schwer ein Grundstück über 400qm zu finden,
Das sollte der Gemeinde leicht machen, eine Überschreitung der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl zuzulassen. Dann kann es allerdings kein "Freisteller" werden (geht aber ohnehin nur in manchen Bundesländern).
ypg schrieb:
@Escroda
Kannst Du hier Licht reinbringen, bevor mit falschen Annahmen spekuliert wird?
Aus seinen Ausführungen in anderen Threads habe ich das übernommen, daß die Flächenberechnungen aus der Zeit des Bebauungsplanes gelten.
kklk1822.09.18 14:14
kbt09 schrieb:
... kannst du nicht im ersten Beitrag mal noch einen Lageplan mit hochladen?

Gerne. Habe ich im Eingangsbeitrag ergänzt.
kklk1822.09.18 14:18
: Freisteller meint ein freistehendes Einfamilienhaus? Im Bebauungsplan wird die offene Bauweise genannt, es ist ja auch ein reines Wohngebiet.
Eine Ausnahme wird die Gemeinde hier nicht zulassen. Die Arbeit machen die sich nicht. Wenn wir es nicht bebauen würden, gibt es 10 andere, die es machen.. Momentan ist echt irre, was hier so abgeht.

Ich bin in einem 110 qm Einfamilienhaus auf 1200qm Grundstück aufgewachsen. Als Kind habe ich dieses nie als "zu klein" wahrgenommen. Wir waren zwar nur zu viert, aber mit 50 qm mehr Fläche (genutzt als 1 Kinderzimmer mehr sowie ein kleines Büro) sollte das doch wohnbar sein
kbt0922.09.18 14:30
kommt ihr da von der Straße quasi rechts der Grundstücke zu eurem Haus:


Ist der Plan genordet?

Dann würde das Haus doch so liegen?

Grundriss eines Apartments mit Wohnzimmer, Essbereich, Küche, zwei Schlafzimmern und Bad.

Grundriss eines Hauses mit mehreren Zimmern, Türen und orange markierten Möbeln.

Da passen doch dann aber Fenster und Galerie etc. gar nicht .
11ant22.09.18 14:33
kklk18 schrieb:
Freisteller meint ein freistehendes Einfamilienhaus?
Nein, das meint die Freistellung vom klassischen Bauantragsverfahren (in manchen Bundesländern möglich, wenn keine Abweichungen vom Bebauungsplan gewünscht werden).
kklk18 schrieb:
Ich bin in einem 110 qm Einfamilienhaus auf 1200qm Grundstück aufgewachsen. Als Kind habe ich dieses nie als "zu klein" wahrgenommen.
Das ändert nichts daran, daß eine Galerie in einem 150 qm "kleinen" Haus relativ überkandidelt ist.
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