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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus, ca. 130qm, eingeschossig


Erstellt am: 23.05.2021 16:06

Nida35a 24.05.2021 20:14
Unsere Familien Erfahrungen mit Bungalow und Keller lauten, der Keller wird immer voller und 90% des Krams und alten Möbeln werden nie wieder hochgeholt.
Deswegen war unsere Entscheidung, den Bungalow etwas größer 125m2, und kein Keller.
In den genannten 15 Jahren wird der Keller voll

11ant 24.05.2021 23:58
Nida35a schrieb:

In den genannten 15 Jahren wird der Keller voll
Kein Problem, dann schreibt man sich für in zwölf Jahren in den Kalender, mit dem Entrümpeln zu beginnen 🙂

hanghaus2000 25.05.2021 07:06
Abstandsflaechen muessen mMn trotzdem eingehalten werden. Auch wenn das Baufenster etwas Anderes vorsieht. 2,5 m sind zu wenig.

Einfahrt zur Garage ist auch zu kurz. MMn muessen das 5 m sein. Oder sagt der Bebauungsplan was Anderes?

zr1rene 25.05.2021 08:17
hanghaus2000 schrieb:

Abstandsflaechen muessen mMn trotzdem eingehalten werden. Auch wenn das Baufenster etwas Anderes vorsieht. 2,5 m sind zu wenig.

Einfahrt zur Garage ist auch zu kurz. MMn muessen das 5 m sein. Oder sagt der Bebauungsplan was Anderes?
hm, ich habe die Garagen an den Rand des Baufensters gezeichnet, das sind es ca. 4,30m zur Straße da muss ich wohl u.U. die etwas zurücksetzen, im Bebauungsplan steht nur drin dass Garagen außerhalb des Baufensters unzulässig sind, aber dass heißt ja nicht dass nicht noch andere Bestimmungen gelten...
Zur (einzigen) Nachbargrundstücksgrenze habe ich 4m, das müsste passen. Die 2,5m sind zur Straße und der Bestandsbungalow steht da jetzt auch. Aber das heißt ja inzwischen nicht dass ich noch mal so bauen darf.
Danke für die Hinweise, werde ich in meine Fragenliste aufnehmen.

11ant 25.05.2021 11:27
zr1rene schrieb:

Die 2,5m sind zur Straße und der Bestandsbungalow steht da jetzt auch. Aber das heißt ja inzwischen nicht dass ich noch mal so bauen darf.
In den meisten Bundesländern sind es 3 m (bzw. 1/2 h), die aber an öffentlichen Straßenraum angrenzend bis zu dessen Mitte gehen können. Die Baufenstereinzeichnung mit nur 2,5 m Abstand zur Grenze sind also insofern kein Widerspruch. Garagen brauchen in vielen Landesbauordnungen 5 m Abstand vor dem Tor, dann ist für den Abstand Garage / Straße also auch relevant, auf welcher Seite die Einfahrt liegt.
garagenkellerbungaloweinfahrtbebauungsplan