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ᐅ Grundriss: Doppelhaushälfte 8x12m Meinungen und kreative Ideen erwünscht :-)


Erstellt am: 28.04.20 13:37

Jucruzlo30.04.20 13:35
Escroda schrieb:

Ja, wobei ich sagen muss, dass ich Yvonnes Ausführungen nicht verstanden habe. Ist aber auch egal, da hier die Lage eindeutig ist. Ich vermute sogar, dass derjenige, der die Grundstücksaufteilung in Auftrag gegeben hat, auch entsprechende Baulasten hat eintragen lassen, da es absonsten bei Einzelverkauf der Grundstücke dazu kommen könnte, dass 530 zunächst keiner will oder zunächst nicht bebaut, sich 531 und 532 aber einig sind, ein Doppelhaus zu bauen, so dass für 530 dann tatsächlich nur noch die 5m übrig blieben, was so sicher niemand will.

Yep. Ersetze Einfamilienhaus durch Einzelhaus, da Einfamilienhaus Einfamilienhaus bedeutet, und das kann auch eine Doppelhaushälfte sein

Also es ist wohl so, dass man entscheiden kann nur ein EH zu bauen. Also sozusagen ist nur wichtig wer schneller ist und der Nachbar muss sich danach richten. Zumindest war es so bei allen anderen Grundstücken im Baugebiet (Verkäufer ist eine Gemeinde)
Escroda30.04.20 13:39
Jucruzlo schrieb:

Verkäufer ist eine Gemeinde
Das lässt nichts Gutes erahnen. Mein Worst-Case-Szenario am Beispiel von 530 hältst Du also für möglich?
Jucruzlo30.04.20 13:41
Escroda schrieb:

Das lässt nichts Gutes erahnen. Mein Worst-Case-Szenario am Beispiel von 530 hältst Du also für möglich?
Also man "dürfte" es wohl. Aber wer will das? Ich hoffe mal das es eher unrealistisch ist.
Jucruzlo30.04.20 13:42
Bspw. hat ein Bauherr sich entschieden keine Doppelhaushälfte sondern ein EH (ich lerne dazu :P) zu bauen und hat ein schmales 7m einer 10m Doppelhaushälfte vorgezogen. Der Nachbar musste nachziehen...
Wobei du natürlich Recht haben könntest mit Rechts und links gerichtet. Würde auf jeden Fall Sinn ergeben.
Escroda30.04.20 13:51
Jucruzlo schrieb:

Bspw. hat ein Bauherr sich entschieden keine Doppelhaushälfte sondern ein EH (ich lerne dazu ) zu bauen und hat ein schmales 7m einer 10m Doppelhaushälfte vorgezogen.
Du meinst Hausnummer 33? Da sind die Grundstücke aber auch mindestens 13m breit. Bei 11m Grundstücken den Bauherren diese Freiheit zu lassen fänd' ich schon unverantwortlich. Gut, bei uns gibt es Bauträger, die schon öfters 5m-Hütten gebaut haben. Geht auch.
11ant30.04.20 13:53
Jucruzlo schrieb:

Bspw. hat ein Bauherr sich entschieden keine Doppelhaushälfte sondern ein EH (ich lerne dazu ) zu bauen und hat ein schmales 7m einer 10m Doppelhaushälfte vorgezogen. Der Nachbar musste nachziehen...
In Deinem Plangebiet ? - dann wäre die Worst Case Bedrohung für Dich ja höchst real. Hoffentlich nicht. Kann man zwar bauen, aber dann muß die Oma auf den Dachboden
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doppelhaushälfte