Grenzabstand von Bauten

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windlicht

Guest
Hallo,

Es wird an unsere westliche Gartengrundstücksgrenze ein Einfamilienhaus gebaut. Das Haus selber hat ja den Abstand zu unserer Grundstücks-Grenze von rund 2,50m, bis 2,70m. Das Haus hat dann aber zu unserem Grundstück hin noch ein Treppenhaus, das vorgezogen ist. Das bedeutet also, dass das gemauerte Treppenhaus dann also näher an unsere Grundstücksgrenze herankommt. Hier beträgt dann der Abstand nur noch rund 2.00m bis 2,20m. Ist das rechtmässig? Oder handelt es sich hier um ein "untergeordnetes Bauelement"?, das näher an eine Grundstücks-Grenze heranreichen kann und darf?
Wir möchten nun nicht gleich Hals über Kopf wegen so was zum Bauamt eilen und möglicherweise eine "schlechte Stimmung" mit den neuen Nachbarn als Basis im Vorfeld erzeugen, wenn dann am Ende doch alles in Ordnung und vorschriftsmässig war... Darum wende ich mich an Euch.

Danke im Voraus für Eure Hilfe
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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