Gehweg- und Zaunbeschädigungen durch LKW

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Winniefred

Winniefred

Das mit der Straße sehe ich ähnlich, in den meisten Gemeinden zahlen das nämlich die Anlieger zu bis zu 80% soweit ich weiß. Und den Passus, dass der Auftraggeber dafür sorgen muss, dass eine Anfahrt mit LKW möglich ist, steht eigentlich in jedem Vertrag.

Das mit dem Zaun...kannste der Versicherung melden oder dem Nachbarn einfach selbst ersetzen, aber das ist ja nix Wildes.
 
A

apokolok

Ganz ehrlich, die Spedition hat recht.
Die Straße ist offensichtlich schon vorher bröseliges Flickwerk gewesen und wie ein LKW so einen Mini-Lackschaden an nem Zaun verursachen soll ist mir auch schleierhaft.
Gib's der Haftpflicht, ich schätze die wird die Forderung ganz einfach abwehren.
Imho will sich da ein Nachbar ein bisschen sanieren, da er schweres Gerät gesehen / gehört hat und meint einen Dummen gefunden zu haben.
 
WilderSueden

WilderSueden

Habe ich so noch nie gelesen.
Steht zum Beispiel bei Weberhaus in der Baubeschreibung drin. Geprüft werden Zufahrt, Kranplatz, etc. Da steht natürlich nichts davon dass die Firma dann die Haftung übernimmt wenn der Bauleiter schläft, aber mit "die Straße ist ja überhaupt nicht geeignet" kann man sich dann eher schwer rausreden.

PS: hier sind heute 4 Betonmischer rückwärts durchs die einspurige (und damit meine ich wirklich einspurig) Wohngebietsstraße den Hang hoch gefahren. Geeignet ist immer auch eine Frage der Betrachtungsweise.
 
C

chester1887

Ich habe es vorhin der Versicherung gemeldet, die waren sehr zuvorkommend und hilfsbereit.
Der Bauleiter hat selbstverständlich mit uns eine Begehung gemacht und auch darauf hingewiesen, aber ich habe ja nicht die Haftung für die Straße übernommen oder irgendwas unterschrieben. Die Spedition hätte die Stelle ja auch anderweitig absichern können. Wir haben schon vor der Unterschrift auf die beengten Platzverhältnisse hingewiesen und es war sogar einer vor Ort. Damals hieß es noch, alles kein Problem.
Naja- jetzt kümmert sich die Versicherung drum
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
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