Gas gegen Wärmepumpe tauschen

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Caspar2020

Die Gastherme macht rund 15 Jahre fast wartungsfrei,
Wie verträgt sich eigentlich diese aussage mit der Energieeinsparverordnung und der TRGI?

Energieeinsparverordnung §11
(3) Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betrieber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betrieber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
TRGI
Die TRGI nennt für Gasgeräte klar 1 Jahr bzw nach Herstellervorgabe.

Und der Hersteller hat ja auch noch die Vorgabe für die Einhaltung der Garantie. (meisten 1x im Jahr bzw. alle 2 Jahre).

Wärmepumpen sind im übrigen auch praktisch wartungsfrei. Man braucht aber definitiv keinen Kaminkehrer
 
seth0487

seth0487

Wir haben uns auch für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entscheiden...ohne Außengerät. Ist eine kombinierte Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung inkl. Wärmerückgewinnung(KFW 55 Haus)

Ich hätte gerne eine Sole-Wasser-Wärmepumpe gehabt, war aber nicht mehr drin. Wir haben jetzt schon Vorbereitungen für eine spätere Solarnachrüstung getroffen, um den Strom für die Luft-Wasser-Wärmepumpe irgendwann teilweise selbst zu erzeugen und dadurch kosten zu senken.

Ob unsere Luft-Wasser-Wärmepumpe eine gute Entscheidung war, wissen wir wohl erst in einem Jahr...ab Montag kommt der Estrich und dann wird ein paar Tage später die Heizung in Betrieb genommen. Mal schauen....
 
Nordlys

Nordlys

Hier wird von einigen unter Euch echt Panik verbreitet. Wenn sie 2030 wirklich die Gasheizung verbieten, da sei die FDP vor!, dann wird mich niemand zwingen, eine bestehende Gasanlage auszutauschen gegen werweisswas.
Wer Gas hat, wird beim Gas bleiben können...für Öl gilt das auch. Das hat was mit Rechtssicherheit zu tun. Ein ehemals rechtlich korrekter Zustand kann nicht nachträglich zu Unrecht werden. Bestandsschutz.

Die Energieeinsparverordnung mit ihrem Gedöns kann mich mal...eine Heizung läuft, und solange sie läuft, muss da keiner dran rumschrauben. Zickt sie hol ich den Techniker. Unsere alte Gastherme hat diesen zwischen 1997 und 2016 genau zweimal haben müssen, einmal wegen Dreiwegeventil wechseln, das andere hab ich vergessen. Kosten einmal 600 Mark, einmal um 200 Euro. Das wars. Sie läuft heut noch.
Unser Installateur traut den Wärmepumpen das nicht zu, wegen der Kompressoren. Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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