Ich will Dir nicht grundsätzlich widersprechen, aber Fahrverbote für ältere Diesel-PKW belegen, dass es nicht immer einen Bestandsschutz gibt. Außerdem gilt:
Aktuell besteht laut der Energieeinsparverordnung 2009 die Anforderung ( § 10 ), dass Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 01. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben" dürfen.
Die Energieeinsparverordnung mit ihrem Gedöns kann mich mal...eine Heizung läuft, und solange sie läuft, muss da keiner dran rumschrauben. Zickt sie hol ich den Techniker
Mein Hinweis bezog sich nicht nur a doofe Vorschriften. Aber wenn du Garantieansprüche anmelden willst, muss die auch "gewartet" worden sein nach Herstellervorgabe.