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ᐅ Gartenhaus Planung - Genehmigunsfrei?


Erstellt am: 13.06.2019 08:46

Member87 13.06.2019 08:46
Hallo Zusammen,
ich plane derzeit ein Gartenhaus. Ich habe gelesen das seit 1.1.2019 das Gartenhaus in NRW 75cbm betragen darf. Auf einigen Seiten lese ich, das dies aber nur gilt wenn Landwirtschaft etc. vorhanden ist. Das wäre bei mir nicht der Fall.
Des Weiteren soll das Gartenhaus auf die Grundstücksecke, von drei Seiten führt eine kleine Nebenstraße. Muss ich irgendwelche Grenzen einhalten wenn das Gartenhaus "Genehmigungsfrei" ist?
Im Anhang zu sehen wie ich mir das vorstelle - schwarz Straßen - grün Standort Gartenhaus

Minimalistische Skizze: Eine schwarze Raumecke mit einem grünen Quadrat im Türrahmen.

Escroda 13.06.2019 12:01
Gesetzesgrundlage:
§ 62 Bauordnung NRW
Genehmigungsfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Nicht genehmigungsbedürftig sind:
1. folgende Gebäude:
a) Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem Land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb (§ 35 Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,


Wie soll das Gartenhaus genutzt werden?
Befindet sich das Baugrundstück im Außenbereich?
Gibt es einen Bebauungsplan?
Wie groß sind die Abmessungen (L*B*H)?

Anmerkung: Genehmigungsfrei bedeutet nicht vogelfrei; alle Vorschriften, insbesondere §6 Bauordnung NRW, sind in Verantwortlichkeit des Bauherren einzuhalten.

Member87 13.06.2019 12:10
Das Grundstück befindet sich nicht im Außenbereich.

Abmessungen 6 * 5 * 2,4 (l*b*h). Das Gartenhaus soll sowohl als Abstellraum für Bikes, Gartenzeugs etc. genutzt werden als auch als "Aufenthaltsraum".

Rein Theoretisch heißt das doch: Wenn ich keinen Land oder Forstbetrieb habe, zählt die 75cbm für mich nicht und ich benötige eine Genehmigung?

ypg 13.06.2019 12:15
Gibt es einen Bebauungsplan?
Wie viel ist von der Grundflächenzahl noch übrig?
Gibt es schon Carport oder Garage als Grenzbebauung?

Member87 13.06.2019 12:24
Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan.
Das Gartenhaus steht bzw. soll ca. 2-2,5m von der Grenze bzw. Straße entfernt gebaut werden.
Nein gibt es nicht.

Grundriss-Skizze: linker Gang, grünes Quadrat an rechter Wand; Maße ca. 12 m horizontal, ca. 45 m vertical.

Escroda 13.06.2019 16:10
Member87 schrieb:

Wenn ich keinen Land oder Forstbetrieb habe, zählt die 75cbm für mich nicht und ich benötige eine Genehmigung?
Nein. Land- und Forstbetrieb sind nur im Außenbereich (§35 Baugesetzbuch) von Bedeutung. Wenn das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§34 Baugesetzbuch) liegt, gilt die 75m³-Grenze (Brutto - also Außenmaße!).
Aufenthaltsraum ist aber das k.o. Kriterium für die Genehmigungsfreiheit. Wenn Du auch nur gelegentlich dort Partys feiern, Grill- und Fußballabende verbringen und einen Gastschlafplatz einrichten möchtest, brauchst Du eine Genehmigung. But, who cares?
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