ᐅ Garage: Was heist "angebaut"? Dass das Mauerwerk verbunden ist?
Erstellt am: 10.05.18 00:27
saibot10.05.18 00:27
Hallo,
im Bebauungsplan von meinem Baugebiet steht diese Forderung:
Garagen und überdachte Stellplätze sind:
- freistehend nur mit Satteldach, Pultdach oder mit begrüntem Dach zulässig
- an das Hauptgebäude angebaut, nur mit Satteldach oder einem vom Hauptdach abgeschleppten Pultdach zulässig.
Ich frage mich nun, wie weit muss die Garage vom Haus weg stehen, bis sie nichtmehr angebaut ist?
Wie ist das, wenn ich eine Fertiggarage direkt ans Haus stelle? Ist die dann angebaut? Oder bedeutet angebaut, dass das Mauerwerk verbunden ist?
Ich würde gerne das Satteldach vermeiden.
im Bebauungsplan von meinem Baugebiet steht diese Forderung:
Garagen und überdachte Stellplätze sind:
- freistehend nur mit Satteldach, Pultdach oder mit begrüntem Dach zulässig
- an das Hauptgebäude angebaut, nur mit Satteldach oder einem vom Hauptdach abgeschleppten Pultdach zulässig.
Ich frage mich nun, wie weit muss die Garage vom Haus weg stehen, bis sie nichtmehr angebaut ist?
Wie ist das, wenn ich eine Fertiggarage direkt ans Haus stelle? Ist die dann angebaut? Oder bedeutet angebaut, dass das Mauerwerk verbunden ist?
Ich würde gerne das Satteldach vermeiden.
zizzi10.05.18 06:43
Hallo,
ich weiß es auch nicht, aber du kannst es von eurem Bauamt nachfragen, die können ganz genau beantworten.
Gruß
ich weiß es auch nicht, aber du kannst es von eurem Bauamt nachfragen, die können ganz genau beantworten.
Gruß
Escroda10.05.18 08:24
saibot schrieb:
Wie ist das, wenn ich eine Fertiggarage direkt ans Haus stelle? Ist die dann angebaut?Meiner Meinung nach ja.saibot schrieb:
Oder bedeutet angebaut, dass das Mauerwerk verbunden ist?Hier ist "angebaut" nicht im technischen, sondern im gestalterischen Sinne gemeint. Mir ist im Planungsrecht keine Definition für den Begriff "angebaut" bekannt. Es dürfte damit so ähnlich sein, wie mit dem Begriff "Flachdach", für den sich im Gesetz auch kein maximaler Wert finden lässt. Es kommt also auf die gestalterische Wirkung an. Ob da jetzt 50cm reichen oder ob es ein Meter sein muss, muss dann im Einzelfall entschieden werden. Wenn sich im Bebauungsplan, seinen textlichen Festsetzungen oder seiner Begründung keine näheren Erläuterungen finden lassen, Du im Kenntnisgabeverfahren bauen willst und Du starke Nerven hast, kannst Du es auch darauf ankommen lassen. Derartige in Bebauungspläne integrierte Gestaltungssatzungen halten des öfteren einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Sofern dein Architekt das auch so sieht, Du aber noch skeptisch bist, kannst Du auch die Meinung eines Fachanwalts einholen. Ist die Frage, was Dir kein Satteldach wert ist.
Vielleicht erteilt man Dir auch eine Befreiung (IMHO unwahrscheinlich, außerdem ist dann das Kenntnisgabeverfahren nicht mehr möglich).
Gibt es schon genehmigte oder erstellte Gebäude in der Nachbarschaft?
ypg10.05.18 10:00
Ich schlussfolgere, dass ein Flachdach unterbunden werden soll, außer es wird begrünt, und das ist nur sinnvoll bei einer freistehenden Garage.
Der Abstand ist nicht wichtig. Wichtig ist: kein Flachdach!
Wenn Du kein Satteldach möchtest, hast Du ja noch die anderen Varianten, zb Pult.
Der Abstand ist nicht wichtig. Wichtig ist: kein Flachdach!
Wenn Du kein Satteldach möchtest, hast Du ja noch die anderen Varianten, zb Pult.
blackm8810.05.18 10:28
Bei uns hieß angebaut wirklich mit dem Haus verbunden. Unser Haus + Carport sind miteinander verschraubt, dann gilt das als „angebaut“.
Der Abstand ist in dem Bebauungsplan oder beim Bauamt festgelegt.
Der Abstand ist in dem Bebauungsplan oder beim Bauamt festgelegt.
Müllerin10.05.18 11:49
wieso ist ein begrüntes Garagenflachdach nicht sinnvoll, wenn die Garage direkt am Haus ist?
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