ᐅ Garage: Was heist "angebaut"? Dass das Mauerwerk verbunden ist?
Erstellt am: 10.05.18 00:27
saibot schrieb:
Also wenn das offenbar schonmal so genehmigt wurde, kann man daraus ableiten dass sie es wieder genehmigen müssen?Nicht unbedingt. Erstens s. und zweitens müssten bei Dir die gleichen Ausnahmetatbestände vorliegen.saibot schrieb:
Und kann sowas dann trotzdem im Kenntnisgabe- oder vereinfachten Genehmigungsverfahren gemacht werden?Normalerweise nicht. Es soll in manchen Bundesländern die Möglichkeit geben, Befreiungen bereits vor Einreichung der Bauvorlagen einzuholen. Ob BW dazugehört und ob das überhaupt praktikabel ist, weiß ich nicht.Nordlys schrieb:
Ich wette, die von Dir beschriebenen Garagen und Ports sind einfach hingestellt worden.Das wäre auch eine Möglichkeit. Die Garage zunächst weglassen und später als verfahrensfreies Vorhaben einfach bauen.Nordlys schrieb:
Musst Du eine Fertiggarage tatsächlich genehmigen lassen?Es gibt keinen Unterschied zu gemauerten Garagen.
Landesbauordnung?
blackm88 schrieb:
Bei uns haben wir aber das. Warum soll das nicht gehen?
Der Anschluss ist mit einem Blech abgedichtet und der Rasen wächst nicht direkt am Haus. Da sind noch größere Kieselsteine dazwischen, bestimmt an die 40 cm Abstand.Das geht, bei uns wird die Garage auch an das Haus angebaut und Begrünung ist Pflicht laut Bebauungsplan
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