Fußwege für Anwohner als Zufahrt nutzbar?

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E

Escroda

Der Weg ist, soweit ich weiß, ein eigenes Grundstück, Eigentum der Gemeinde, öffentlich gewidmet, nur für Fußgänger und Radfahrer.
Wenn sich das bestätigt, ist eine Zufahrt nicht erlaubt. Den oder die notwendigen Stellplätze müsstest Du dann irgendwie anders nachweisen. Außerdem muss die Erfüllbarkeit des Art. 5 BayBO überprüft werden. Vielleicht ist auch eine Widmungserweiterung zumindest für ein Teilstück möglich.
Ceterum censeo:
Ein Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte, aus dem die Lage und die Grenzen der Grundstücke, der Straße und des Weges hervorgehen, macht das Ganze auch anschaulich und vermeidet Missverständnisse.
 
H

hampshire

Wenn es um die Baulogistik geht ist die Frage wie man ans Grundstück kommt (ob über den Fußweg oder von woanders relevant und dazu braucht man ggf.. auch eine Genehmigung.
Wenn es um das Leben auf dem Grundstück geht ist es entscheidend ob man sich das überhaupt antun will dort zu bauen, wenn man nicht mit dem Auto an die Türe fahren kann.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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