Fußwege für Anwohner als Zufahrt nutzbar?

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A

AleXSR700

Hallo zusammen,
wir haben in einem Vorort ein schönes Grundstück gesehen, bei dem aber eine der beiden zum Verkauf stehenden Parzellen keinen direkten Zugang zur Straße hat. Es läuft aber ein Fußweg am Gelände entlang, der breit genug zum Befahren wäre (die Stadt fährt da wohl selbst durch).
Nun haben wir über Wegerecht u.ä. gelesen, wollten aber mal fragen, ob in einem solchen Fall die Zufahrt zur hinteren Parzelle auch über den Fußweg erfolgen darf oder ob immer ein Wegerecht eingeplant werden muss? Denn das würde ja das vordere Grundstück doch stark einschränken und eine Bebauung stark reduzieren. Die komplette Länge des Grundstückes müsste quasi eine Zufahrt verlaufen. Die 20-30 k€, die wir als übliche Entschädigung bisher so gelesen haben, wären da kein echter Ausgleich.

Gibt es hier offizielle Regeln für solche Fälle?

Vielen Dank
Matthias
 
E

Escroda

Gibt es hier offizielle Regeln für solche Fälle?
Ja. Und vielleicht auch inoffizielle. Wir müssen aber erst einmal herausfinden, welcher Fall hier vorliegt. Welche Eigenschaften hat der Weg?
A) eigenständiges Grundstück
B) Teil eines Grundstücks
I. Eigentümer Gemeinde
II. Privateigentum
1) öffentlich gewidmet
i) ohne Beschränkung
ii) nur für Fußgänger
iii) nur für Fußgänger und Radfahrer
2) nicht öffentlich gewidmet
a) grundbuchlich gesichertes Wegerecht
b) vertraglich geregeltes Wegerecht
c) Notwegerecht
Es gibt also, sofern ich nicht noch etwas vergessen habe, mindestens 2*2*2*3=24 mögliche Konstellationen. Ein Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte, aus dem die Lage und die Grenzen der Grundstücke, der Straße und des Weges hervorgehen, macht das Ganze auch anschaulich und vermeidet Missverständnisse.
 
A

AleXSR700

Der Weg ist, soweit ich weiß, ein eigenes Grundstück, Eigentum der Gemeinde, öffentlich gewidmet, nur für Fußgänger und Radfahrer.
Ich schaue mal, ob ich das absichern kann, aber das wäre meine Einschätzung.
 
H

hampshire

Ich würde mich bei der Nachbarschaft über die gängige Praxis informieren und danach entscheiden ob ich das will oder nicht. Was bringt es Dir, wenn Du etwas "darfst" und darüber im Clinch mit den Nachbarn liegst? Andersherum bringt es Dir etwas, wenn Du es eigentlich "nicht darfst" aber die Praxis fröhlich und einträchtig anders gelebt wird.
 
A

AleXSR700

Es betrifft keine anderen Nachbarn. Die beiden Parzellen, die es betrifft, sind die einzigen.
Da es bisher auch noch nicht konkret genug ist, wollte ich auch die Gemeinde noch nicht kontaktieren.
Eine Duldung der Nachbarn würde insofern da auch wenig bringen, da im Bauantrag ja die Einfahrt dann zu dem Fußweg gehen würde. Ein aufmerksamer Leser würde das dann ggf. mal direkt abweisen. Wenn man dann erst anfängt so etwas zu verhandeln, wird es vielleicht teuer oder mühsig.
 
G

guckuck2

Ich würde mich bei der Nachbarschaft über die gängige Praxis informieren und danach entscheiden ob ich das will oder nicht. Was bringt es Dir, wenn Du etwas "darfst" und darüber im Clinch mit den Nachbarn liegst? Andersherum bringt es Dir etwas, wenn Du es eigentlich "nicht darfst" aber die Praxis fröhlich und einträchtig anders gelebt wird.
So erlangt man aber keine Baugenehmigung.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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