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ᐅ Fragen Bebauungsplan: Abstand Carport-Straße, Drempelverbot


Erstellt am: 29.05.2022 13:11

Araknis 29.05.2022 13:11
Hallo,

ich habe gerade einen Gedankenknoten hinsichtlich zwei Punkten in unserem Bebauungsplan von 1979. Sorry für die Qualität, die Zettel liegen eben schon recht lange im Archiv der Stadt.

1) Wir würden gerne einen Carport bauen, der in RLP bis 50 m² genehmigungsfrei ist. Der Bebauungsplan sagt dazu nichts, aber vor "Garagen" sind 5,5 m Abstand zur Straße einzuhalten. Ohne bisher bei der Stadt nachgefragt zu haben: Weiß jemand, ob sowas auch für Carports gilt? Den würden wird nämlich gerne direkt vorne an die Straße stellen. Ich könnte mir vorstellen, dass mangels Genehmigungspflicht die mit einem Carport überbaute Fläche als "vor der Garage" gelten könnte.


Technischer Textausschnitt: Mindestabstand 5,5 m zwischen Garagen/Rampen und Straßenbenutzungslinie.


Weiterhin schreibt der Bebauungsplan hinsichtlich Garagen nur davon, dass sie massiv mit Flachdach gebaut sein müssen und dass keine Kellergaragen erlaubt sind.

2) Wir dürfen zwei Vollgeschosse mit Satteldach und Dachneigung von 25-35° bauen. Blöderweise kommt dann das hier mit dem Drempel:


Bauvorschrift: zulässige Dachneigung bei Satteldächern 25–35°, Drempel unzulässig.


Sorry für die doofe Frage, aber mir will trotz Googlerei einfach nicht in den Kopf, ob Drempel und Kniestock dasselbe sind? Der Punkt ist, dass Häuser mit zwei Vollgeschossen, Satteldach und keinerlei Kniestock von außen aussehen wie das Haus vom Nikolaus (man zeichne es sich mal auf...). Das hat immer was von 70er Jahre Sozialbau. Bei einer geplanten Raumhöhe von 2,70 m wäre ein kleiner Kniestock durchaus nett, um das Dach optisch etwas tiefer und damit in die Nähe der OG-Fenster zu bringen. Das sieht dann einfach stimmiger aus.

Kann mich hier jemand erleuchten, ob das mit dem Satz "Drempel sind unzulässig" abgehakt ist?

Chloe83 29.05.2022 13:19
Hallo,
wir bauen ebenfalls in RLP und werden 2 Carports stellen lassen. Wir haben 3 m Abstand zur Straße. Nachbars Carport sogar nur 2,5m.
In unserem Bebauungsplan steht ebenfalls, dass vor Garagen ein Abstand von 5m zur Straße einzuhalten sind.
Ruf doch morgen mal bei Deinem Bauamt an und frag nach.

sergutsh 29.05.2022 15:36
Hi,

zu 1) genehmigungsfrei ist nicht unbedingt baurechtsfrei. Dass die Garagen aber auch Carports mit dem Abstand zur Straße gesetzt werden hat folgenden Hintergrund: man fährt für gewöhnlich vorwärts rein und rückwärts wieder raus. Und damit man beim zurücksetzen nicht wie im Blindflug direckt auf die Straße fährt bevor die B-Säule aus dem Tor ist und der Fahrer hinsehen kann ob die Straße frei ist - ist der Abstand sinnvoll.

Zu 2) wenn der Drempel nicht erlaubt ist - dann ist die Fußpfette direkt auf die oberste Geschossdecke zu legen und nicht erst auf die Aufmauerung (Kniestock). So verstehe ich es.

ypg 29.05.2022 20:16
Araknis schrieb:

Den würden wird nämlich gerne direkt vorne an die Straße stellen
ich denke, dass das möglich ist. Ich würde das Carport eh mit in den Bauantrag nehmen. Dann seid ihr safe.
Araknis schrieb:

Sorry für die doofe Frage, aber mir will trotz Googlerei einfach nicht in den Kopf, ob Drempel und Kniestock dasselbe sind?
in diesem Fall das Gleiche. Worte wandeln sich mit der Zeit! Was innen geht, geht keinen was an.
Araknis schrieb:

Der Punkt ist, dass Häuser mit zwei Vollgeschossen, Satteldach und keinerlei Kniestock von außen aussehen wie das Haus vom Nikolaus (man zeichne es sich mal auf...). Das hat immer was von 70er Jahre Sozialbau.
Ich verstehe, was Du meinst.
Allerdings sind zig Häuser in Süddeutschland und Österreich So oder ähnlich gebaut, und die sehen alles andere wie 70-Jahre Sozialbau aus.

Überlege mal, ob Deine negative Vorstellung von dem „2-Geschoss plus Satteldach“ herkommt oder doch eher an der sehr schlicht, fast billigen Fassadengestaltung. Meiner Meinung ist es letzteres, welches sich bei fast jedem Haus negativ einprägt.

Frage doch mal beim Bauamt nach, ob es sich nur auf das Dachgeschoss bezieht. Eventuell hast Du ja Glück.

Eine andere Möglichkeit, den Schein positiver für Dich wirken zu lassen ist eine geschickte Fassadengestaltung mit Fensterspiel, also nicht plump nur symmetrisch auf Nur-Weissputz, sondern ansprechender Gestaltung mit kombinierten Elementen.
und/oder
mit dem Dachüberstand etwas zu spielen (zb Sichtbare „angespitzte“ Fußfetten und dann farbiges Holz, zb in hellgrau)

11ant 29.05.2022 21:21
Araknis schrieb:

Ich könnte mir vorstellen, dass [...] die mit einem Carport überbaute Fläche als "vor der Garage" gelten könnte.
Die Erläuterung läßt darauf schließen, daß das Fahrzeug im Moment der Ausfahrt auf die Straße schon in ganzer Länge sichtbar gewesen sein soll. Hier könnte ich mir eine Befreiung vorstellen.
Araknis schrieb:

ob Drempel und Kniestock dasselbe sind?
Es sind eigentlich Gegensätze, aber regional-baukulturell bedingt kennt man in vielen Gegenden nur eine der beiden Formen und den entsprechenden Begriff dafür. Die "eingewanderte" Bauweise wird dann regelmäßig gleich bezeichnet, obwohl sie technisch den gegensätzlichen Weg verfolgt. In RLP mußt Du davon ausgehen, daß mit dem Begriff des Drempels der Kniestock gemeint ist (zumal tatsächliche Drempel von Bebauungsplänen nicht reguliert werden). Die Vorschrift ist Unsinn, wird jedoch verwaltungsgerichtlich nicht beanstandet. Bei Begrenzungen haben Befreiungen regelmäßig Chancen, bei Ausschlüssen jedoch nicht. Andere Bebauungspläne, wo Kniestöcke gleich welcher Bezeichnung ebenfalls ausgeschlossen werden sollen, begrenzen sie immerhin auf das konstruktiv unvermeidliche Maß. Ein unbedingter Ausschluß mag im Einzelfall die Vorschrift zu kippen geeignet sein, allerdings 43 Jahre nach Rechtskrafterlangung müßte Don Quixote da wohl vorher Popeye um ein Döschen Spinat bitten. Die Chancen einer Bebauungsplanänderung hängen wesentlich vom Alter (hier gegeben) und Verwirklichungsgrad (letzte Baulücke oder noch halb unbebautes Gebiet) ab.

Araknis 29.05.2022 23:35
11ant schrieb:

Die Chancen einer Bebauungsplanänderung hängen wesentlich vom Alter (hier gegeben) und Verwirklichungsgrad (letzte Baulücke oder noch halb unbebautes Gebiet) ab.
Auf unserem Grundstück steht aktuell noch ein Haus, das demnächst abgerissen wird. Spannenderweise gab es wohl zu Beginn der Existenz des Bebauungsplan irgendeine Gültigkeitslücke (so erzählt man sich), weshalb bei KEINEM Haus in dem Straßenzug mit ca. 20 Häusern IRGENDWAS dem Bebauungsplan entspricht. Da stehen fröhlich gemischt Walmdächer neben Satteldächern mit falscher Firstrichtung, Dachfarben stimmen nicht, fast jedes Satteldachhaus hat planwidrig diverse Giebelfester und so weiter. Aktuell male ich mir noch in meinem jugendlichen Leichtsinn aus, dass man daher vielleicht auch etwas vom Plan abweichen könnte. Mal schauen. Muss die Tage mal auf die Suche gehen, ob in dem Gebiet auch Häuser mit Kniestock stehen.
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