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ᐅ Fragen Bebauungsplan: Abstand Carport-Straße, Drempelverbot


Erstellt am: 29.05.2022 13:11

ypg 31.05.2022 00:03
Wie war die Frage nochmal? Ruf doch einfach mal das Bauamt zu den Geschäftszeiten an, stell Deine Fragen. Die müssen wahrscheinlich eh erst die Pläne raussuchen und rufen Dich dann ein, zwei Tage später zurück. Dann weißt Du zum Wochenende Bescheid.

11ant 31.05.2022 00:57
Araknis schrieb:

unser aktuelles Haus ist aus 1992 und passt auch absolut nicht zum Plan, obwohl es voll im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplan steht.
Ich kann Dir nicht ganz folgen: wohnt Ihr jetzt schon in der Straße, wo Ihr bauen wollt ?
Araknis schrieb:

Das rechtliche Zusammenspiel aus den ganz alten Häusern, den jüngeren und unpassenden und neu zu bauenden Häusern erschließt sich mir noch nicht ganz.
Wenn ein gültiger Bebauungsplan besteht, dann gilt er für neue Bauten in seinem Geltungsbereich sowie für Änderungen an bestehenden Bauten dort; Bestandsbauten ohne Änderungen tangiert er nicht. Wenn ein Bebauungsplan angefochten und aufgehoben wurde, gilt er nicht mehr (und an seiner Stelle dann §34). Für die Eingliederung in die bestehende Umgebung "zählen" dann Gebäude aus der Zeit von vor dem Plan und aus der Zeit während der Geltung des Planes mit gleichem Gewicht.

Araknis 31.05.2022 06:46
11ant schrieb:

Ich kann Dir nicht ganz folgen: wohnt Ihr jetzt schon in der Straße, wo Ihr bauen wollt ?
Fast, eine Parallelstraße weiter. Die Grundstücke grenzen mit den Gärten aneinander.

11ant 31.05.2022 11:13
Araknis schrieb:

Fast, eine Parallelstraße weiter. Die Grundstücke grenzen mit den Gärten aneinander.
Dann hast Du es a nicht weit zum Bauamt oder zum Bilder machen (man staunt manchmal nicht schlecht, welche Gebäude de iure plankonform sind, wo aber jeder Betrachter schwören würde, sie könnten es nicht sein).
bauamtbautengebäude