Frage zum Notarvertrag

4,20 Stern(e) 5 Votes
V

VelBau

Hallo und guten Tag Zusammen,

ich habe eine Frage im Vertragsentwurf des Notars:
"die geltendmachung eines weiteren schadens ist nicht ausgeschlossen"

Was ist mit diesem Satz gemeint :-)?
 
Y

ypg

... dass er keine Groß- und Kleinschreibung unterscheidet ;)
Nein, mal Scherz beiseite: ein Zusammenhang sollte klar erkennbar sein, wenn man einen Satz beurteilen soll
 
Zuletzt bearbeitet:
Nordlys

Nordlys

Wenn eine Partei nicht vertragskonform handelt, z.B. nicht zahlt, oder den Besitzübergang verweigert, oder das Grundbuch nicht sauber macht, entsteht der Anderen ggf. ein Schaden. Ein unmittelbarer Schaden, und ggf. weitere Folgeschäden. Beispiel. A verkauft Land an B. A geht davon aus, dass B zahlt. Und erwirbt seinerseits nun von C eine ETW. A zahlt nicht. B muss aber C bezahlen, ist nun gezwungen, Hals über Kopf zu finanzieren. Klar?
 
Zuletzt aktualisiert 28.05.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3137 Themen mit insgesamt 42406 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben