Fliesen beschädigt (Löcher & Risse): Behebung mit "Reparaturset"?

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M

-Malte-

Hallo zusammen,

in unserer aktuellen Mietwohnung zeigen sich nach vielen Jahren Nutzung ein paar Abnutzungserscheinungen an den Fliesen. Es gibt hier und da kleine Macken/Löcher durch heruntergefallene Gegenstände. Zum Teil gibt es zudem noch alte Bohrlöcher in den Wänden und an zwei Stellen an Wandfliesen im Bad sogar kleine Risse (unklare Herkunft).

Klar ist: Wenn es vernünftig werden soll müssten die Fliesen getauscht werden. Ich habe aber auch sog. "Fliesen Reparatursets" gesehen (bspw. bei Amazon einfach mal nach "Fliesen reparieren" suchen), die teilweise recht positive Bewertungen haben. Es handelt sich wohl meistens um Wachs, welches man mit einer Art Lötkolben schmilzt und in die Löcher einbringt. Überlegung ist, dass ich damit die Probleme halbwegs vernünftig beheben kann, ohne die Fliesen tauschen zu müssen.

Hat jemand Erfahrungen mit diesen Sets? Gibt es ansonsten andere Möglichkeiten außer Fliesentausch? Es muss doch sicherlich auch etwas geben, was ein bisschen professioneller als diese 20€ Billigsets ist...

Viele Grüße
Malte
 
tomtom79

tomtom79

Das hält nicht, bei Freunden hat es eine Fachfirma gemacht über die Versicherung. Nach 1 Jahr wurden die Fliesen getauscht.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo Malte.
Kurze Antwort auf Deine Frage(n):
Du bewohnst eine Mietwohnung. Die von Dir aufgeführten Wand- oder Bodenfliesen sind fest mit dem Untergrund verbunden, heißt: verklebt.
Das bedeutet, dass Du an diesen Objektgegenständen nichts zu verändern hast, weil alles, was Du betreibst, rechtlich als eine Form der Sachbeschädigung gelten dürfte.
Sicher, ich selbst bin kein Jurist, komme aber aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit sehr häufig mit diesen Themen in Kontakt.
Abnutzung und durch vertragsgemäße Nutzung unvermeidbar entstehender Verschleiß ist durch den monatlich geleisteten Mietzins abgegolten. Und Risse in Fliesen resultieren aus meistens aus Spannunngen des Untergrundes oder eben durch unsachgemeäße Befestigung. Mit beiden hast Du als Mieter nichts zu tun.
Reparatur-Sets für keramische oder mineralische Oberflächen, die angeboten werden, sind schon in Ordnung. Aber als Laie kann man sie unmöglich so einsetzen, wie die Werbung es verspricht. Die farbigen Hartwachsstifte sind nur dann auf Fliesenoberflächen dauerhaft, wenn der Untergrund ordnungsgemäß vorbereitet wurde. Einfach "reinschmieren", das geht zwar, der Erfolg ist jedoch bei dieser Vorgehensweise nicht dauerhaft.
Ich selber habe diese Technik, besonders aber das farbgleiche Anmischen bei Temperaturzuführung lernen müssen.
Deshalb mein Rat: an festen Bauteilen hat ein Mieter keine Veränderungen an der Mietsache durchzuführen!
Gruß: KlaRa
 
M

-Malte-

Hallo KlaRa und tomtom,

vielen Dank für eure Rückmeldungen. Tatsächlich habe ich einfach die Befürchtung, dass hier beim Auszug der Vermieter versuchen wird das Thema auf uns umzuwälzen und es Streit gibt. Eine Google-Recherche hat mich hier auch nicht vollends weiter gebracht, denn was nun "vertragsgemäße Nutzung" ist und was nicht scheint nicht so wirklich eindeutig zu sein. Daher war die Idee, ob die Probleme nicht durch uns selber beseitigt werden können.

Wie ich vermutet habe scheint das aber mit den angebotenen Sets nicht dauerhaft der Fall zu sein. Müssen wir schauen, ob wir es "einfach drauf ankommen lassen" oder hier noch anderweitig tätig werden.

Viele Grüße
Malte
 
Fummelbrett!

Fummelbrett!

Mit so einem Set habe ich bereits Fliesen "repariert" - allerdings waren diese unter einer Wendeltreppe gelegen und werden nicht begangen. Optisch sind die Risse komplett verschwunden.
In einer Mietwohnung würde ich da aber die Finger davon lassen - am Ende verschlimmerst du nur. (Ich durfte in unserer vermieteten Wohnung mal Acryl auskratzen, dass die ehem. Mieterin aus Angst vor Kakerlaken auf die Abschlussleisten des Parketts verteilt hat... yeah....)

Anderer Gedanke; evtl. auch nur für die Zukunft: Wenn dir was runterfällt und du damit quasi die Fliesen des Vermieters beschädigst, kommt doch deine Privathaftpflicht für den Schaden auf, oder? Von daher in Zukunft solche Sachen gleich der Versicherung melden.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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