Finanzielle Lage des Rohbauers schlecht - Trotzdem mit ihm bauen?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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11ant

11ant

Nur kein Neid auf die Abschreibungskünste von fremder Leute Steuerberatern ;-)
Eine Fertigstellungsbürgschaft entkoppelt Eure Alpträume von der Bilanz Eures Bauunternehmers - beim Rohbau natürlich "Fertigstellung" nicht im schlüsselfertigen Sinne.
 
E

Evolith

wenn ich eines in den Bilanzierungsvorlesungen gelernt habe, dann das Papier sehr geduldig ist und Bilanzpapier noch geduldiger. Je nachdem, wie du dich darstellen möchtest (das arme Schwein, dass wirklich nicht mehr Steuern zahlen kann oder der fette Hase, der bald an den Aktienmarkt gehen will), ist der kreativen Buchhaltung kaum Grenzen gesetzt.
Demnach sollte man so ein Ergebnis im Hinterkopf behalten, aber nicht als alleiniges Kriterium sehen. Das Unternehmen ist seit 30 Jahren voll dabei mit gutem Ruf. In einer Bau-Boomphase sollte da nix schief gehen. Es ist ja auch "nur" der Rohbau. Der ist so fix hochgezogen, da muss es mit dem Teufel zugehen, wenn genau dann die totale Insolvenz reinbricht.
 
N

nordanney

In einer Bau-Boomphase sollte da nix schief gehen. Es ist ja auch "nur" der Rohbau.
Quatsch!

Ich finanziere gerade ein größeres Bauvorhaben, bei dem sich ein renommierter Fassadenbauer "verhoben" hat (hat mehr Aufträge angenommen, als er abwickeln konnte und hat Preissteigerungen nicht weitergeben können) und nun in die Insolvenz geschlittert ist.
Folgen: Große Zeitverzögerungen bei der Fertigstellung (größer sechs Monate), Mieter können ihr Sonderkündigungsrecht ausüben, Käufer der Immobilie kann gem. Vertrag abspringen, zusätzliche Kosten für meinen Kunden durch Beauftragung eines neuen Unternehmens, Streitigkeiten über abgegebene Avale (Vorauszahlungsbürgschaft, Fertigstellungsbürgschaft).

Übertragen auf den normalen Häuslebauer: Zeitverzögerungen / Anschlussgewerke werden ggf. nicht mehr durch die beauftragte Firma ausgeführt, da diese inzwischen andere Aufträge angenommen haben / Preissteigerungen durch die allgemeine Preisentwicklung am Bau / rechtlicher Stress mit dem Unternehmen usw.
 
Musketier

Musketier

Mit arm rechnen hat das hier nichts mehr zu tun. Die Verlustvorträge in Größenordnung sorgen vermutlich dafür, dass hier auf lange Sicht keine Steuern gezahlt werden müssen.
Man kann also eher davon ausgehen, dass bei bilanziellen Wahlmöglichkeiten bzw. bei der Bewertung eher davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit gewählt wird, die zu einem besseren Jahresergebnis führt statt zu einem schlechteren. (z.B .lange Abschreibungsdauern, niedrige Rückstellungen). Das geht natürlich auch nur im begrenzten Maße.
Eventuell kann man aus vorhergehenden Abschlüssen sehen, woher der Verlust stammt.


Um trotz Überschuldung nicht in die Insolvenz zu rutschen muss es eine Verbindlichkeit mit Rangrücktritt geben. Diese muss mindestens so groß sein, wie der Fehlbetrag. Das kann z.B. ein Darlehen von einem Gesellschafter als Privatperson, als auch von einer Muttergesellschaft sein.
Somit steckt mehr Kapital als die 50000DM = 25564,59€ Stammeinlage in der Firma.
Hier macht es Sinn, neben der Bilanz auch nochmal den Anhang durchzulesen.


Sofern wirklich mit dieser Firma gebaut werden soll, dann ist diese Info eine gute Ausgangslage, um ganz zum Schluss noch die Fertigstellungsbürgschaft auszuhandeln. So haben wir das damals gemacht.

Wenn du willst, kannst du mir per PN auch nochmal den Firmennamen zuschicken. Dann schaue ich mir das Jahr und die Vorjahre nochmal an. vielleicht finde ich noch ein paar Infos für dich.
 
Musketier

Musketier

Nachdem mir @Donradon die Firma mitgeteilt hat, habe ich mir die aktuelle und die historischen Bilanzen angesehen.
Die beiden Gesellschafter haben laut Anhang seit Mitte der 2000er Darlehen >500T€ mit Rangrücktritt in die Gesellschaft gegeben.
Die ersten Zahlen sind von 2005 verfügbar. Damals stand der Verlustvortrag bei fast 700T€
2008 war der letzte Bilanzverlust. Seit 2009 wurde kontinuierlich ein kleiner Gewinn eingefahren, so dass der Verlustvortrag stets gesenkt werden konnte.
Würde das Darlehen in Eigenkapital umgewandelt werden, stände die Firma heute gar nicht schlecht da.
Insgesamt sehe ich die Entwicklung daher eher positiv. Die Bürgschaft raushandeln kann man ja trotzdem.
 
D

Donradon

Vielen Dank Musketier,
das bedeutet aber ja dann, dass das Unternehmen nicht überschuldet ist , dadurch dass es die Darlehen mit Rangrücktritt gibt - richtig. Ich geb’s zu ich habe mal meinen Betriebswirt gemacht - das ist aber 1. so lange her und 2. hatten wir uns da nicht bis ins Detail mit so Dingen beschäftigt.

Uns hat ja ein Mitbewerber dem wir abgesagt haben auf diese Bilanzen gestoßen.. Was wir persönlich auch etwas fragwürdig fanden...
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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