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ᐅ Fehlendes Wegerecht nach Hauskauf


Erstellt am: 12.03.21 08:48

Danni8612.03.21 10:34
Ich kann tatsächlich gerade nicht genau sagen wo der Bodenrichtwert liegt, aber da werde ich mich mal schlau machen.

Aber ob best oder worst case ... ich sehe den Fehler eigentlich nicht bei uns und finde eine Zahlung, wenn Sie auf uns zukommt,
als nicht gerechtfertigt.

Ich habe auch die Vermutung das es sich um den gleichen Notar handelt, der damals und heute involviert war bzw. ist.
Dem gehe ich auch mal nach 😉

Martial.White ... wie kommst du auf die 200 - 300 € ? Ich kann die ganze Thematik noch nicht 100% nachvollziehen.
RomeoZwo12.03.21 10:36
Hauptsächlich der Nachbar A könnte Probleme machen. Jetzt für die Eintragung etwas fordern, z.B. Wegerente o.ä. . Aber anscheinend ist dieser ja fair und hält sich an die damals getroffene, aber vertraglich nicht geregelte Abmachung. Das ist in dem Fall doch das wichtigste.
RomeoZwo12.03.21 10:38
Danni86 schrieb:

Aber ob best oder worst case ... ich sehe den Fehler eigentlich nicht bei uns und finde eine Zahlung, wenn Sie auf uns zukommt,
als nicht gerechtfertigt.

Spitzfindig schon. Ihr hättet vor dem Kauf Einsicht in die Grundbuchakten haben können (berechtigtes Interesse, evtl. über den Notar) und dabei hätte euch das vor dem Kauf auffallen können. Dann hätte ihr vom Voreigentümer verlangen können die Situation zu bereinigen bzw. eine entsprechende Kostenvereinbarung.
ypg12.03.21 10:39
Danni86 schrieb:

.. ich sehe den Fehler eigentlich nicht bei uns und finde eine Zahlung, wenn Sie auf uns zukommt,
als nicht gerechtfertigt.
Das geht ja vielen in vielen Lebensbereichen so. Macht nix, es bleibt jedem das Recht zu klagen oder sich zu beklagen. Einen Jammer-Thread haben wir hier schon parallel laufen 😉
Danni8612.03.21 10:44
ypg schrieb:

... Ja, Geld ist Geld, wenn man es selbst bezahlen muss. Aber wenn man etwas HAT oder BESITZT, dann kann es schon mal vorkommen, etwas zu bezahlen, was hätte nicht sein müssen. Ein im Verhältnis kleiner Betrag sollte man verknusen können, ohne gleich graue Haare zu bekommen. Wichtig ist doch, dass alles geregelt werden kann!

Natürlich gibt es Posten die anfallen und bezahlt werden müssen, überhaupt kein Problem.
Aber wenn es um Posten geht die jemand anders verbockt hat (in meinen Augen der Notar vor 4 Jahren), tue ich mich schwer damit,
die Zeche anderer leute zu zahlen. Hier auf dem Lande hat man nicht so viel zu verschenken 😀

Zumal der Notar uns mündlich beim Vorlesen des vertrages nochmal darin bestärkt hat, das alle Wegerechte vorliegen, für jede Partei.
Als Laie denke ich immer, sollte man sich auf die Profis verlassen können. Aber gut, das ist dann mal Lehrgeld.

Also jammer wollen wir hier definitiv nicht 🙂
Ich hatte nur die Sorge das nun horrende Summen auf uns zukommen könnten ...
RomeoZwo12.03.21 10:45
Die Gebühren errechnen sich aus dem Wert des Wegerechts. Eine Wegerecht erhöht in dem Fall den Wert des Grundstücks B und vermindert den Wert des Grundstücks A. Sowas lässt sich hoch oder runter rechnen, ganz nach belieben. Da Grundstück B einen weiteren Zugang hätte (wenn auch nicht schön über Garten) und Grundstück A ja sowieso schon eine Wegerecht für Grundstück C eingetragen hat (ist das so?), würde ich die Wertansätze hier sehr gering ansetzen. Anbei ein Beispiel für 5000€ Wertdifferenz (Notarkosten) und zusätzlich bei 5000€ ca. 56€ Gebühr für die Eintragung ans Grundbuchamt.


Tabelle mit Gebührenpositionen wie Notargebuhr, Dokumentenpauschale und Umsatzsteuer

Quelle: Immobilienscout24
notargrundstückeintragungwegerecht