ᐅ Hat uns der Notar zu viel berechnet? Grundbuchkosten zu teuer?
Erstellt am: 20.11.16 20:25
305er schrieb:
Dann wurde mir ja 2 mal die Grundschuld berechnet?! (Blatt 2 ist es ja auch schon)Ja, einmal vom Notar für die Beurkundung der Grundstück; einmal vom Amtsgericht für die Eintragung der Grundstück.
Macht zusammen zwei mal.
B
Bieber081522.11.16 17:04Der Geschäftswert über den Grundstückskauf beim Notar war 141 264,00 Euro. Auf der Rechnung des Grundbuchamts steht ein Wert von 153 036,00 Euro. Müssten diese Werte nicht gleich sein? Woher kommt die Differenz?
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