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ᐅ Bauen auf dem Grundstück der Eltern


Erstellt am: 03.01.16 19:57

DG04.01.16 10:24
Hallo Tobias,

wenn es der Platz hergibt, teilt das Baugrundstück ab oder nehmt gleich das unbebaute freie Grundstück. Ein Bau auf dem (wirtschaftlich genutzten) Grundstück der Mutter klingt zunächst verlockend, birgt aber verschiedene Fallstricke auf steuerlicher Seite und auch was die Beleihung incl. späterer (bleibender) Verwandelung der Eigentümer angeht. Eine solche Konstruktion würde man nur wählen, wenn das aus steuerlicher und baulicher Sicht die letzte und einzige Möglichkeit ist, den Bau zu realisieren.

Deiner Beschreibung nach stehen Euch aber weitere (und wohl auch bessere) Möglichkeiten offen, die Ihr im Verbund mit Architekt/Vermesser und Steuerberater erörtern solltet. Die Teilung des Grundstücks ist natürlich nicht kostenfrei, bietet aber für alle Seiten Rechtssicherheit und ist daher vermutlich eben doch sinnvoll.

MfG
Dirk Grafe
Teyla04.01.16 10:29
Huhu,

wir haben es ähnlich gemacht, nämlich mit dem großen Grundstück meiner Oma.
Unser Grundstück wurde vermessen und dann abgeteilt mit neuem Grundbuchblatt, etc. und dann per Notar an mich übertragen, damit ich im Grundbuch stehe.
Gekostet hat es uns lediglich die Vermessungskosten, Notar und Amtsgericht, allerdings war der Gesamtwert des 610m² großen Grundstücks auch nur 21.000,- Euro, daher weiß ich nicht, ob bei höherem Wert noch weitere Kosten dazukommen.
Ich würde auch sagen, dass ihr Euch erst mal mit einem Notar oder so zusammensetzen solltet um zu klären, welche Lösung für Euch am sinnvollsten ist.

Ich würde erst mit dem Bau anfangen, wenn die Besitzverhältnisse offiziell geklärt sind, nicht dass es später zu Unstimmigkeiten zwischen den Eltern und Euch kommt und Ihr dann ein Haus auf einem Grundstück stehen habt, das nicht Euch gehört.
Vip3r8604.01.16 10:34
Vielen Dank erst einmal für eure Meinungen! Ich hatte gehofft, die Aufteilung irgendwie umgehen zu können, aber scheinbar steht doch kaum eine sinnvolle Alternative im Raum. Wir werden es auch noch einmal mit dem Steuerbüro besprechen.
DG04.01.16 11:03
Vip3r86 schrieb:
Ich hatte gehofft, die Aufteilung irgendwie umgehen zu können [...]

Ich will's mal so formulieren: welchen Mehrwert die Teilung bietet bzw. auf was für einen Schlamassel Ihr Euch (vermutlich) einlassen würdet, wenn man das nicht sauber trennt, ist Laien auf den ersten Blick nicht klar. Wenn Ihr auf dem Grundstück der Mutter bauen würdet, ist auch gar nicht gesagt, dass das kostentechnisch günstiger wird, denn dann kommen sicher andere (Folge-)Kosten - zB für Leitungsrechte, zusätzliche Eintragungen im Grundbuch etc. pp. - auf Euch zu.

Würde ich dennoch ergebnisoffen angehen; dass der Steuerberater noch eine Lösung aus dem Hut zaubert, die das liefert, was Ihr wollt und ohne Teilung funktioniert, ist zumindest nicht ausgeschlossen. Die Beratung von Fachplanern ist hier aber unumgänglich und bedeutet auch keinen großen Aufwand. Bei vergleichbaren Fällen aus meiner Praxis legt man 1-2 Varianten als Plan dem Steuerberater vor, spricht das in 5-10 Min. telefonisch durch, dann liegt die beste Lösung mit oder ohne Teilung auf dem Tisch.

MfG
Dirk Grafe
Polle 196705.01.16 09:28
Hallo Tobias

Was ich mich schon die ganze Zeit rage, warum wollt ihr auf dem Grundstück der Gaststätte euer Haus errichten? Wie schon Bauexperte geschrieben hat, wäre das mit vielen Kompromissen verbunden.

Da doch noch ein 3 Grundstück vorhanden ist, wäre das keine Option für euch?
DG05.01.16 11:53
Das Dritte kann man dann noch veräußern, belasten oder behalten. Einem Dritten/Fremden einen Teil des Gaststättengrundstücks zum Kauf anzubieten, wird wohl schwieriger sein, daher wird ein Punkt der Überlegung sein, das Dritte frei handelbare Grundstück zunächst nicht selbst zu nutzen oder nur dann, wenn das BV auf dem Gaststättengelände par tout nicht zu verwirklichen ist.

MfG
Dirk Grafe
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