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ᐅ Fehlendes Wegerecht nach Hauskauf


Erstellt am: 12.03.2021 08:48

RomeoZwo 12.03.2021 09:49
Ist das Wegerecht für C eingetragen? Gibt es noch den Kaufvertrag zwischen B und dem Bauträger?

Wieso Garten und Bauland? Das ist doch Bauland, nur "müsste" eine Eingangstür an der Gartenseite gebaut werden. Das in einer Wertdifferenz zu beziffern wird schwierig.

Danni86 12.03.2021 09:54
Das Problem ist ja, das auch im Kaufvertrag des Verkäufers das Wegerecht aufgeführt ist. Die Eintragung im Grundbuch fehlt halt.
Es glaubten alle das Wegerecht läge vor ...

Die Wegerechte für C sind in allen Grundbüchern eingetragen. Das wurde geprüft nachdem das Problem bei uns bekannt wurde.

Wäre eine Eingangstür an der Gartenseite entscheidend? Diese liegt mit einer von außen abschließbaren/zu öffnenden Schiebetüre
im Prinzip vor.

Differenz Gartenland und Bauland? Oh ... als Laie stehe ich da gerade voll auf dem Schlauch 😀

Scout 12.03.2021 09:56
Danni86 schrieb:



Differenz gartenland und Bauland? Oh ... als Laie stehe ich da gerade voll auf dem Schlauch 😀

Im Worst case kostet die Eintragung dich 1,1% vom aktuellen Grundstückspreis. Wir reden ja nur von 180 m2, was kostet der aktuell laut Bodenrichtwert bei euch?

Habt ihr bei der Gelegenheit auch das Leitungsrecht auf EIntragung gecheckt- die Erschliessung mit Strom, Wasser, Abwasser und Telekom müsste ja über den Vorderlieger bei euch ankommen.

Scout 12.03.2021 09:57
RomeoZwo schrieb:

@Scout Wieso Garten und Bauland? Das ist doch Bauland, nur "müsste" eine Eingangstür an der Gartenseite gebaut werden. Das in einer Wertdifferenz zu beziffern wird schwierig.
Das wäre dann der Bestcase, dann wären nur rund 50 Euro Grundgebühr bei der Eintragung fällig.

Martial.white 12.03.2021 10:18
Ist doch schon super, dass jedem klar ist was zu tun ist.
Ich hoffe dass es nur bei den 200 - 300 € bleibt die das jetzt kostet. Wenn sonst alles glatt läuft, dann ist das ja schon der Jackpot!

ypg 12.03.2021 10:33
Martial.white schrieb:

Ist doch schon super, dass jedem klar ist was zu tun ist.
Ich hoffe dass es nur bei den 200 - 300 € bleibt die das jetzt kostet. Wenn sonst alles glatt läuft, dann ist das ja schon der Jackpot!
Ich sehe es auch positiv und kein Problem: es handelt sich schließlich nur um einen Eintrag.
Wenn es Dir jetzt nur um die Kosten geht...
Danni86 schrieb:

Ich frage mich nur wer die Kosten für die Nachtragung nun zahlen muss ...
... Ja, Geld ist Geld, wenn man es selbst bezahlen muss. Aber wenn man etwas HAT oder BESITZT, dann kann es schon mal vorkommen, etwas zu bezahlen, was hätte nicht sein müssen. Ein im Verhältnis kleiner Betrag sollte man verknusen können, ohne gleich graue Haare zu bekommen. Wichtig ist doch, dass alles geregelt werden kann!
eintragungwegerechtbaulandkaufvertrageingangstürgartenseite