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ᐅ Fehlendes Wegerecht nach Hauskauf


Erstellt am: 12.03.21 08:48

Scout 12.03.21 13:23
Grundbuch != Erschließung

guckuck2 12.03.21 16:34
Schimi1791 schrieb:

Also könnte - strenggenommen - der erste in der Reihe dem Eigentümer des mittleren Hauses den Zugang aktuell verwehren (wenn er denn wollte)?

Nein, ich denke nicht, da die Verpflichtung zur Duldung des Wegerechts in den Kaufverträgen enthalten ist. Nur die Eintragung selbst scheint ja zu fehlen. Mit dem Kaufvertrag bewaffnet, wäre jederzeit die Eintragung möglich, A hat mit Kauf schon zugestimmt.

Scout 12.03.21 19:45
guckuck2 schrieb:

Nein, ich denke nicht, da die Verpflichtung zur Duldung des Wegerechts in den Kaufverträgen enthalten ist. Nur die Eintragung selbst scheint ja zu fehlen. Mit dem Kaufvertrag bewaffnet, wäre jederzeit die Eintragung möglich, A hat mit Kauf schon zugestimmt.
im Prinzip ja. Dumm wäre wenn A in der Zwischenzeit an D verkauft hätte- mit D besteht ja kein Vertrag zwischen Alt-B oder Neu-B und er hat guten Glaubens Grundstück A gekauft.

guckuck2 12.03.21 20:36
Scout schrieb:

im Prinzip ja. Dumm wäre wenn A in der Zwischenzeit an D verkauft hätte- mit D besteht ja kein Vertrag zwischen Alt-B oder Neu-B und er hat guten Glaubens Grundstück A gekauft.

Eine Formulierung im Kaufvertrag von A, dass er nachstehende Pflichten auch auf nachfolgende Käufer übertragen muss, könnte auch das regeln. Wir haben im Grundstückskaufvertrag solche Passagen

pagoni2020 12.03.21 21:43
ypg schrieb:

Einen Jammer-Thread haben wir hier schon parallel laufen
Echt??? Welcher denn? Warum sagt mir das Keiner? 😀
Wir könnten Dir eine (unsere) Horrorgeschichte mit dem exakt gleichen Thema erzählen, jedoch mit traurigem und sehr teurem Ausgang.....wir ziehen nun wieder aus...... Deine Kosten werden unter unseren Portokosten liegen.
Ich verstehe, dass man erstmal erschrickt aber bereits als ich den Gartenzugang gesehen habe ware ich schon beruhigter. Bei uns fiel plötzlich Beides weg, Null Zugang, der schuldige Notar ist längst tot, alle Anderen zuckten mit den Schultern, auch die Ämter.
Eine weitere Beteiligte hier hat wohl 20kg abgenommen und graue Haare bekommen, wir haben zum Glück unsere eigene, positive Kurve gefunden und freuen uns nun auf den Neubau. Ich muss Dir aber nix erzählen über unser Gefühl die letzten 8 Monate, wenn plötzlich der Ballon platzt....
Insofern.....ärgere Dich nicht sondern freu Dich, dass es keine Magengeschwüre und/oder 120.000.-Euro o.ä. sind. Du kannst dort wohnen, hast einen offenbar tollen Nachbarn, dem Du eigentlich dankbar sein solltest. Dieser würde ja berechtigterweise sagen können, dass er Seines gekauft hat OHNE dieses neue Wegerecht und schwupps wäre der Ärger da und lebenslang miese Nachbarschaft, was nicht gerade selten ist in solchen Fällen.
Mach ne Pulle Sekt auf und freu Dich - wir tun es auch !

RomeoZwo 13.03.21 09:25
pagoni2020 schrieb:

Wir könnten Dir eine (unsere) Horrorgeschichte mit dem exakt gleichen Thema erzählen, jedoch mit traurigem und sehr teurem Ausgang...
Erzähl doch mal ... kein Notwegerecht durchsetzbar?
eintragungkaufvertrag