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ᐅ Wert Grundstück und Bungalow B55


Erstellt am: 22.08.2009 15:13

blurboy 28.08.2009 07:24
Ja naja so meinte ich es auch, es ist in jedem Bundesland anders also kann man kein Pauschalpreis sagen!

neubauer 28.08.2009 10:42
Hallo.

Erst mal vielen Dank, naja dann muss ich mal sehen wie ich das mache, ich hatte zwar daran überlegt diesen Bungalow um zu bauen bzw. zu erweitern, da ja soweit ich es weiss Asbest nur dann schädlich ist wenn man daran Schneidet! Aber ich gehe mal davon aus, wenn man so ein Teil komplett um uns ausbaut kann man auch bald neu Bauen. Es müssten mindest 50qm angebaut werden.

Was mich noch zum Vermessen interessiert, lohnt es sich da günstige Firmen zu suchen oder sin die Preise immer gleich. Oder was kann man im Vorfeld schon selber machen um vielleicht hier etwas zu sparen. Vielen Dank im voraus.

MfG

blurboy 28.08.2009 11:31
Asbest wird mit dem Alter porös und die einzelnen rumfliegenden Fasern sind schon krebserregend und nicht erst beim Schneiden oder Abriss.

Vermessung liegt ein bestimmter Preiskatalog vor woran sich alle öffentlich bestellten Vermessungsingenieure halten müssen, daher sind die preise in der Regel immer relativ gleich, du kannst nat. vergleichen, aber große Preisunterschiede wirst du nicht ausmachen können.
Vorbereiten kannst du letztlich nichts, außer wenn du kannst die alle alten und neuen Grundstücksecken Frei schaffen, damit erleichterst du den Vermesser vor Ort viel Arbeit und Zeit.

Bitte beachte aber auch das du für ein Grundstückskauf ein Notar benötigst und dies alles im Grundbuch eingetragen werden muß und du anschließend Grunderwerbsteuer Leisten mußt.
Notar; Einschreibung und Grunderwerb sind immer ungefähr 5% des Kaufpreises, wenn du das Grundstück aber geschenkt bekommst wird in der Regel ein Verkehrswert ermittelt.

neubauer 30.08.2009 10:20
@blurboy

Vielen Dank für die ausführliche Info! Naja da hat man noch gar nicht richtig angefangen und muss sich schon mit Behörden auseinander setzen.

MfG

datsche 23.04.2012 23:39
Keine Angst vor dem Asbest in den Tafeln, es ist durch die Flechten gebunden, man darf nur nicht abfegen, kärchern, bohren sägen usw. Wer unbedingt beschichten will der darf die vorherigen Schritte nicht ausführen, nur absammeln ist zulässig. Es fliegen auch ohne unser Zutun permanent Asbestfasern durch die Luft. Also Asbest ruhig darauf lassen, es gibt weder eine wissenschaftliche noch rechtliche Grundlage Asbest vom Dach zu entfernen oder zu beschichten. Nur nicht bange machen lassen. Wer noch einen B55 abzugeben hat, ich nehme ihn gerne.

frankanja 17.04.2016 20:44
Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor derselben Situation. Ein B55 Bungalow muss vom neu erworbenen Grundstück abgerissen werden. Falls sich ein Interessent findet zum kostenlosen Übernehmen (also eigener Abbau und Abtransport), der kann sich gern bei mir melden. Ansonsten landet er auf der Deponie.
Viele Grüße.
asbestbungalownotargrundstückbeschichtenb55