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ᐅ Grundstück mit Wegerecht kaufen


Erstellt am: 31.03.24 15:37

ypg31.03.24 21:59
BauFuxx schrieb:

Je länger ich darüber nachdenke, desto seltsamer erscheint mir dieses Konstrukt.
Selten ist das Konstrukt nicht.
Um es auf den Punkt zu bringen: wenn Du das Grundstück willst, dann nur mit dieser Grunddienstbarkeit. Ansonsten muss es jmd anders kaufen.
Was Dich interessiert, hier ein Auszug aus immoportal:

Welche Pflichten entstehen durch das Wegerecht?
Mit einem Wegerecht sind verschiedene Rechte und Pflichten verbunden. So darf der Eigentümer des dienenden Grundstücks den Nachbar nicht in der vereinbarten Nutzung des Weges einschränken oder den Weg versperren.
Der Rechteinhaber des herrschenden Grundstücks wiederum ist dazu verpflichtet, den Weg möglichst schonend zu nutzen und alle an das Wegerecht geknüpften Auflagen einzuhalten. Das Fahrtrecht erlaubt dem Wegerechtsinhaber zum Beispiel nicht, sein Auto auf der Zuwegung zu parken. Er darf auch nicht das fremde Eigentum auf dem dienenden Grundstück beeinträchtigen oder beschädigen. Ist für das Wegerecht ein Nutzungsentgelt vereinbart, muss der Eigentümer des herrschenden Grundstücks die jeweiligen Zahlungen leisten.

Wer zahlt die Instandhaltung beim Wegerecht?
Schnee räumen im Winter oder das Zurückschneiden von Büschen und Bäumen für einen besseren Durchgang – mit dem Wegerecht sind auch Kosten verbunden, die für die Instandhaltung der Zuwegung entstehen. In der Regel trägt derjenige, der das Wegerecht nutzt, also der Eigentümer des herrschenden Grundstücks, die Kosten für die Instandhaltung und Räumung. Es sind aber auch andere Vereinbarungen bezüglich der Instandhaltung des Weges möglich. Diese sollten auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden.
Tolentino02.04.24 09:14
Also ich habe genau die Situation. Ist problemlos. Da ich auch die Einfahrt benutze, wird alles an Kosten geteilt.
Bis jetzt klappt auch Pflege ohne Plan. Man wechselt sich halt irgendwie ab.
Interessant wäre es, wie man das regelt, wenn man die Zufahrt nicht benutzt. Denn dann müsste man ja auch eine Art Nutzungsentschädigung vereinbaren. Und wie man sich da einig wird, wenn der eine schon das Hinterliegergrundstück hat - no idea.

Ach so, will das jetzt nicht schönreden, bei uns sind beide Parteien recht entspannt. Die Situation birgt natürlich schon Konfliktpotential. Aber so muss es halt nicht kommen, das wollte ich nur mal darstellen.
Tolentino02.04.24 10:48
Ach so, warum man das so macht: Ist kostengünstiger teilbar, da weniger Grenzpunkte (Vermesser) nötig. Auch kann man dann theoreetisch direkt an die Zuwegung ranbauen, da Zuwegung meist 3m breit = Grenzabstand eingehalten. Beim Pfeifenkopf bräuchte man noch eine Abstandflächenübernahme. Evtl. will man die Grundstücksgrößen hoch halten um die Grundflächenzahl einzuhalten bzw die Grundstücker einfacher bebaubar zu machen.

Wenn das so wie bei mir war, dann ist das hintere Grundstück auch noch nicht verkauft (im Sinne von: waren beim Notar) und auch die Grundstücksteilung noch nicht vollzogen, sondern alles wird in einem Aufwasch gemacht. Dann kann man die Teilungskosten und alle Baulasten- und Grundbucheintragungen etc. dem/n Käufer(n) aufbürden. Im Notarvertrag werden dann beide Käufer dazu verpflichtet das so zu machen und auch z.B. die Kosten zu teilen.

Wäre ich damals schlauer gewesen, hätte ich mir 30-60m² mehr raushandeln müssen, die Zuwegung doch nicht mit genutzt und eine getrennte Nutzungsgebühr vertraglich reinverhandelt - mal abgesehen davon, dass man damals wahrscheinlich damit raus gewesen wäre, weils noch 100 andere Bewerber aufs Grundstück gegeben hatte.
Kannst ja mal prüfen, ob das nicht doch bei dir möglich wäre, vielleicht ist es heute und in deiner Gegend nicht so "heiß".
Die gemeinsame Nutzung führt aber zu ner Dissonanzbefriedigung im eigenen Hirn. Der Grundstücksteil kommt einem weniger "verloren" vor.

Übrigens, ich habe sogar mehr gezahlt - insofern sei froh, dass dem Nachteil bei dir irgendwie Rechnung getragen wird.
BauFuxx02.04.24 21:40
Danke für deine ausführlichen Gedanken dazu! Genau, ein guter Teil ist das Gefühl, dass wir benachteiligt sind und der Mitbewerber das Filetstück bekommen haben könnte.

Ich habe jetzt mal angefragt, ob es bereits eingetragen ist, ich würde ja gerne, so wie du sagst, für uns brauchbare Passagen im Grundbuch haben, z.b. Eben sowas wie 'Instandhaltung, Winterdienst etc wird halbiert'. Mal sehen, die Antwort des Maklers steht noch aus. Sollte es bereits eingetragen sein, muss ich natürlich wieder kräftig grübeln. Einen schönen Abend!
Tolentino02.04.24 21:57
Hinterlieger hat auch Nachteile: Anschlusslänge und damit -kosten. Weiterer Weg zu fahren (unter umständen rückwärts über 20m auf 2,40 gefplastert, das fällt nicht nur meiner Frau schwer).
Verbaute Sicht, je nach Nachbarschaftlage mehr anliegende Nachbarn mit denen man sich auseinandersetzen muss (mein Hinternachbar hat z.b. vier, ich nur drei (bzw jeweils eins weniger, weil mein rechtslieger eine Brache ist).
wegerechtzuwegunginstandhaltunggrundstückpflichtenverpflichtet