ᐅ Fehlendes Wegerecht nach Hauskauf
Erstellt am: 12.03.2021 08:48
RomeoZwo 12.03.2021 11:08
Für den aktuellen Fall ist das ja alles klar. Der Nachbar hat schon zugestimmt und es gibt keine Probleme. Jetzt noch darauf achten, dass der Notar den Wert nicht zu hoch ansetzt (weil er damit mehr verdient), aber die Landnotare gelten da auch eher als fair :-) . Hier hat das der Bauträger und sein Notar damals versemmelt - ist doof, aber vermutlich wird man die beiden nur schwer in die Haftung bekommen.
Aber mal so generell zur Rechtslage:
- Gäbe es für B den Zugang durch den Garten nicht, hätte B gegenüber A den Anspruch auf ein Notwegerecht. A hätte dann aber Anspruch auf eine sog. Wegerente die sich aus der Fläche die B (allein!) benötigt berechnet. Wäre in dem Fall also 1/3 des Weges, den ja A,B und C gemeinsam nutzen.
- Gibt es einen weiteren Zugang sieht das ganz anders aus. Das Notwegerecht entfällt. Im Zweifel müsste die Haustür dann eben auch verlegt werden (Ja, im vorliegenden Fall unrealistisch).
Aber mal so generell zur Rechtslage:
- Gäbe es für B den Zugang durch den Garten nicht, hätte B gegenüber A den Anspruch auf ein Notwegerecht. A hätte dann aber Anspruch auf eine sog. Wegerente die sich aus der Fläche die B (allein!) benötigt berechnet. Wäre in dem Fall also 1/3 des Weges, den ja A,B und C gemeinsam nutzen.
- Gibt es einen weiteren Zugang sieht das ganz anders aus. Das Notwegerecht entfällt. Im Zweifel müsste die Haustür dann eben auch verlegt werden (Ja, im vorliegenden Fall unrealistisch).
Danni86 12.03.2021 12:19
RomeoZwo schrieb:
Für den aktuellen Fall ist das ja alles klar. Der Nachbar hat schon zugestimmt und es gibt keine Probleme. Jetzt noch darauf achten, dass der Notar den Wert nicht zu hoch ansetzt (weil er damit mehr verdient), aber die Landnotare gelten da auch eher als fair 🙂 . Hier hat das der Bauträger und sein Notar damals versemmelt - ist doof, aber vermutlich wird man die beiden nur schwer in die Haftung bekommen. Da bin ich mal gespannt. Wenn es der gleiche Notar ist würde er ja theoretisch doppelt kassieren?
Lässt sich denn ableiten wie hoch er den Wert ansetzt und was der passende wäre? Ich glaube ich muss erstmal abwarten was da so reintrudelt
HilfeHilfe 12.03.2021 12:24
du hast was gekauft ohne Gegenleistung- Meiner Meinung nach trägt der Verkäufer die Schuld und Kosten
RomeoZwo 12.03.2021 12:33
Danni86 schrieb:
Da bin ich mal gespannt. Wenn es der gleiche Notar ist würde er ja theoretisch doppelt kassieren?Wenn es der gleiche ist und es damals abgerechnet wurde (wenn es vergessen wurde, geh ich aber eher davon aus, dass es auch nicht abgerechnet wurde, weil die Rechnungserstellung macht der Sachbearbeiter auf Basis der Urkunden, und wenn da nix drin stand ...) , würde ich ihn auch dezent darauf hinweisen. Fragt halt den Vorbesitzer mal, wer im Kaufvertrag als Notar steht.
Soweit ich weiß sind die 5000€ die Untergrenze für die Gebührenberechnung, d.h. auch wenn nur 100€ eingetragen werden sind die Gebühren gleich. Aber frag das den Notar und lasst dann diesen Wert (Untergrenze) eintragen. Nicht, dass noch das FA hier irgendwas von Schenkung wittert ...
RomeoZwo 12.03.2021 12:37
Jetzt hab ich den Eingangpost nochmal gelesen und bin etwas irritiert - wenn es damals in den Kaufverträgen beurkundet war (d.h. im Kaufvertrag von A steht B und C haben ein Wegerecht), und nur die Eintragung im Grundbuch nicht stattgefunden hat, dann fallen sogar nur die Grundbuchgebühren (weil die notarielle Beurkundung hat ja damals stattgefunden) an. Die Rechnung dafür hätte damals der Eigentümer direkt vom Grundbuchamt erhalten.
Danni86 12.03.2021 12:38
HilfeHilfe schrieb:
du hast was gekauft ohne Gegenleistung- Meiner Meinung nach trägt der Verkäufer die Schuld und KostenAuch wenn im Kaufvertrag steht, das alle Erschließungskosten vorhanden und beglichen sind?
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