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ᐅ Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH


Erstellt am: 27.03.20 22:26

nordanney 09.04.20 09:46
Evolith schrieb:

Laut einer Freundin (die in dem Bereich arbeitet) sind die Banken gegen diese "plötzlichen" Gesetzesänderungen abgesichert.
Wir als zweitgrößter Bankenkonzern in D sind es nicht.
Evolith schrieb:

Ich empfinde das nicht als windiges Schlupfloch. Da wurde, bewusst oder unbewusst versucht, dem Verbraucher das Verständnis seines Widerrufsrechtes schwer zu machen.
Ich meinte damit nicht nur die Baufinanzierer - die hättest Du auch abgeschlossen, wenn in der Widerrufsbelehrung gestanden hätte, dass Du nur nackig tanzend vor der Bank widerrufen darfst. In den genannten 14 Tagen hat sich JEDER Kunde Gedanken gemacht, ob er die Finanzierung möchte oder nicht.
Es geht auch um Sparverträge, die durch Banken gekündigt werden. Da ist der Aufschrei von Verbraucherschützern riesig. Dort nutzen die Banken auch Schlupflöcher.

Kein Kunde ist mit seiner Baufinanzierung unzufrieden. Es geht nur darum, einen zusätzlichen Schnitt zu machen! Und das finde ich nicht gut. Vor allem, wenn es um Uraltverträge geht.

Tassimat 09.04.20 11:35
Evolith schrieb:

Ich empfinde das nicht als windiges Schlupfloch. Da wurde, bewusst oder unbewusst versucht, dem Verbraucher das Verständnis seines Widerrufsrechtes schwer zu machen. Sie hätten es ja auch ganz klar rein schreiben können. Nein es wurde so kompliziert wie möglich gemacht. Auch keine nette Vorgehensweise.
Zeig mir eine Person, die den Widerruf nicht verstanden hat und auf Grund zu komplizierter Texte nicht widerrufen konnte oder durch diese Formulierungen am Widerruf gehindert wurde. Nur dann kannst du das der ach so bösen Bank anlasten.

Nachtrag: Es geht um Verträge mit Geld. Da braucht man keine "nette Vorgehensweise" sondern Rechtssicherheit, beidseitig! Und das wollten die Banken mit einer empfohlenen Standardformulierung erreichen. Ich weiß nicht woher manche da eine Täuschungsabsicht herbeiphantasieren.

Zauberwesen 09.04.20 21:28
Tassimat schrieb:

Und das wollten die Banken mit einer empfohlenen Standardformulierung erreichen. Ich weiß nicht woher manche da eine Täuschungsabsicht herbeiphantasieren.

In der Praxis werden die Fälle interessant sein, in welchen die Banken die Mustertexte des Gesetzgebers eben nicht zu 100% übernommen haben sondern Passagen abgeändert/weggelassen/nicht hervorgehoben haben.... Den Grund hierfür kann sich jeder selbst denken

K1300S 10.04.20 08:09
Tatsächlich scheint es ja so zu sein, dass eben längst nicht immer der empfohlene Mustertext verwendet worden ist. Das rächt sich jetzt eben, wobei die Thematik natürlich auch bei identischer Übernahme bestünde.

So oder so sehe ich hier vor allem eine Einbremsung des BGH, der sehr zur Verwunderung vieler Beteiligter - auch der Legislative - bislang sehr bankenfreundlich entschieden hat. Selbstredend ist er per definitionem vollkommen neutral, und jegliche Tendenz pro Banken fußt auf der vollkommenen Rechtmäßigkeit ihrer Vorgehensweise.

Es ist eben der nunmehr offiziell gescheiterte Versuch, die armen gebeutelten Banken - das ging ja schon vor ein paar Jahren noch zu Zeiten der großen Immobilienkrise los - in Schutz zu nehmen, und das hat in einer offenen Marktwirtschaft keine Daseinsberechtigung. Für mich noch ein weiterer Aspekt dieses Urteils.

schlckr7 13.04.20 09:00
Wir haben den Passus auch in unseren Verträgen und eine Rechtsschutz - trotzdem bleibe ich skeptisch. Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich den Vertrag anfechten - müsste aber in der Hinterhand ein Kreditinstitut haben, was den Vertrag übernehmen würde und sich erst mal im Grundbuch auf Platz 2 einträgt oder? Platz 1 ist ja (noch) vergeben und müsste da erst mal raus.

Unser Vertrag gilt noch 4 Jahre und wurde zu 2,5% abgeschlossen ...

K1300S 13.04.20 09:06
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