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ᐅ Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH


Erstellt am: 27.03.20 22:26

HilfeHilfe28.03.20 07:04
Specki schrieb:

Dann kann ich nicht helfen, wenn du es nicht ganz anschaust....
Und nein, geht wohl nicht um die alte Geschichte, da das Video aktuell von gestern war.
Und der linkge "Kauz" ist wohl einer der berühmtesten Anwälte in ganz Deutschland. Auch wenn wohl eher beim jüngeren Puplikum. Ich hab viel interessantes von ihm gelernt.
Da wäre er schlauer als die Finanzindustrie . Weißt du was es die Banken gekostet hat ? Die werden die Verträge schon geändert haben .
Specki28.03.20 07:16
Werft mal Google an nach EUGH und Wiederruf.
Da gibt es inzwischen einige Artikel dazu. Unter anderem von der FAZ.
Scheint wohl echt zu stimmen. Solmecke war halt jetzt auf YouTube meine erste Quelle.

Ich zitiere mal eine kurze und prägnante Aussage zu dem Thema:
Jeder Verbraucher hat beim Abschluss eines privaten Darlehensvertrags die Möglichkeit, diesen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Dass diese Möglichkeit existiert, wann die Frist zu laufen beginnt und weitere Details müssen sich – für den Kunden verständlich – aus den Widerrufsinformationen (früher: Widerrufsbelehrung) ergeben.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. März 2020 entschieden, dass die meisten deutsche Kreditverträge ab Juni 2010 diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist wird in den meisten Verträgen auf ein Labyrinth von Paragrafen verwiesen, dessen Ausgang für den Verbraucher ohne juristische Ausbildung nicht zu erreichen ist: Ein Verstoß gegen das europäische Gebot der „Klarheit und Prägnanz“, so die Richter in Brüssel.


Das Resultat dieser unzureichenden Widerrufsinformation ist, dass die 14-tägige Frist nie zu laufen begonnen hat und der Vertrag noch heute widerrufen werden kann. Das gilt für Verträge, die zwischen Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden.

Gruß
Specki
hampshire28.03.20 07:33
Die Aussage „Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden“ ist keine logisch zwingende Folge der Notwendigkeit der Verständlichkeit der Fristerläuterung in den Widerrufsinformationen.
Diese Aussage ist vielmehr eine typische Headline, die zum Weiterlesen animiert und im Text nicht untermauert wird.
Es gibt sie die widerrufsfähigen Verträge, die genau an dieser Stelle angreifbar sind. Die Aussage „fast alle“ ist eine steile These und bei auslegbaren Sachverhalten wie „Verständlichkeit für den Kunden“ ist die Wirksamkeit eines Widerrufes ungewiss.
Specki28.03.20 07:58
Warten wir mal ab.
Ich habs den genannten Passus bei Bausparer und Annuitätendarlehen direkt gefunden. Beim KFW Kredit fürs Haus und für die Photovoltaikanlage hab ich garkein Widerrufsrecht gefunden. Komisch?

Es ist halt sehr aktuell, das Urteil ist vorgestern gefallen und ist schon in einigen Medien zu finden inzwischen.
Ich denke derzeit immer noch, dass da was dran ist.
Die Konsequenzen wären natürlich sehr weitreichend!
Isokrates28.03.20 13:38
Meines Erachtens, und auch nach Meinung einiger Rechtswissenschaftler, kann man die Übertragung des EuGH Urteils auf alle Kaskadenverweise in Darlehensverträgen bezüglich der Widerrufsbelehrung noch nicht bejahen.
Insbesondere in Anbetracht der bisherigen Rechtsprechung des BGHs, der die Kaskadenverweise für angemessen hält, muss man jetzt die weiteren Instanzen in dem Fall aus dem Saarland abwarten und kann erst dann eine fundierte Aussage treffen.

Für einen persönlich kann man natürlich bei seinem Finanzinstitut diesbezüglich einmal anfragen und auf Kulanz für neue Konditionen hoffen.
Aber ohne Rechtsweg, der momentan ja wie oben aufgeführt noch ungewiss ist, werden wahrscheinlich die wenigstens Institute, vor allem in der jetzigen Situation, freiwillig auf die guten Erträge aus alten Darlehensverträgen verzichten.
face2628.03.20 15:37
Und bei aller Juristerei muss man sich vor Augen halten um was es geht...

Man sucht ein Schlupfloch um aus einem Vertrag raus zu kommen. Und das hat in 99,9% aller Fälle nichts damit zu tun, dass man, wäre man richtig informiert gewesen, damals das Recht auf Wiederruf ausgeübt hätte, sondern ausschließlich damit, zum eigenen Vorteil einen günstigeren Vertrag abzuschließen.
Moralisch bekommt da keiner von mir Applaus, juristisches Recht hin oder her.
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