ᐅ Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH
Erstellt am: 27.03.20 22:26
Joedreck 29.03.20 17:16
Isokrates schrieb:
Ändert nichts an der Tatsache, dass die gezogenen Nutzen gegenseitig aufgewogen werden müssen.
Der Darlehensnehmer muss also Zinsen an die Bank zahlen auf die Darlehenssumme und die Bank muss für die erhaltenen Tilgungsleistungen Zinsen zahlen.
Gibt noch den Unterschied mit Stichtag in 2014 bzgl der Berechnung.
Aber das man pauschal alle Zinsen zurück erhält und für das gewährte Darlehen nichts zahlen müsste ist Humbug.Deine Meinung... Nicht mehr, nicht weniger. guckuck2 29.03.20 17:25
Specki schrieb:
Sag das WBS. Diese Anwaltskanzlei behauptet nämlich das Gegenteil Sind bei Widerruf nicht stets die gegenseitig gewährten Vorteil zurück zu erstatten?
Isokrates 29.03.20 17:26
Joedreck schrieb:
Deine Meinung... Nicht mehr, nicht weniger.In der Tat und die ist zufälligerweise deckungsgleich mit den vom BGH aufgestellten Grundsätze des Widerrufs bei Immobiliendarlehen Aber ihr könnt mir gerne von euren fantastischen Erfolgen mit dieser Anwaltskanzlei berichten die die komplette Rechtsprechung auf den Kopf stellen wird
Andre77 29.03.20 17:35
Grad mal geschaut beim Photovoltaik Kredit aus Januar 2020 gibts auch den Verweis mit §492 und auch bei einem anderen Kredit innerhalb der letzten 14 Tagen wieder der Verweis auf §492. Beides unterschiedl. Institute. Beim Immodarlehen leider weit und breit nichts davon zu lesen.
Joedreck 29.03.20 18:16
Isokrates schrieb:
In der Tat und die ist zufälligerweise deckungsgleich mit den vom BGH aufgestellten Grundsätze des Widerrufs bei Immobiliendarlehen
Aber ihr könnt mir gerne von euren fantastischen Erfolgen mit dieser Anwaltskanzlei berichten die die komplette Rechtsprechung auf den Kopf stellen wirdAlso ich habe mich nicht auf die Anwaltskanzlei berufen... Abgesehen davon kann das EuGH durchaus auch das BGH überstimmen.
Und machen wir uns mal nichts vor, auch in der letzten Instanz werden oft Urteile von unteren Instanzen kassiert. Und es ist immer irgendein Anwalt der denkt, dass...
Sofern ich betroffen wäre, würde ich es wagen. Why Not? Nur leider muss man aufpassen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur die Tatsacheninstanzen.
Isokrates 29.03.20 18:28
Ja die Rechtsprechung treibt in Deutschland schon manchmal seltsame Blüten, insbesondere auch unter Einfluss des EuGHs.
Ich bin in meinem vorherigen Kommentar aber auch nur auf die schon bestehende Handhabung eines Darlehenswiderrufs eingegangen.
Diese Handhabung wird ja durch das aktuelle Urteil des EuGHs nicht tangiert.
Lediglich die Frage, ob ein Widerruf möglich ist, wurde ja durch die Entscheidung aufgeworfen.
Übrigens weiß der erfolgreiche Anwalt, der die Anrufung erwirkt hat, selbst nicht, ob sein Mandant jetzt den Vertrag erfolgreich widerrufen kann.
Da wird man jetzt das Urteil vom Landgericht abwarten müssen und ob es in die nächst höhere Instanz gehen wird, wovon wahrscheinlich auszugehen ist.
Aber es stimmt das dieses Urteil zumindest jetzt einen gewissen Verhandlungsspielraum für Darlehensnehmer eröffnet, der vorher noch nicht da war und eventuell auch nach Veröffentlichung des Urteils nicht mehr da sein könnte.
Ich bin in meinem vorherigen Kommentar aber auch nur auf die schon bestehende Handhabung eines Darlehenswiderrufs eingegangen.
Diese Handhabung wird ja durch das aktuelle Urteil des EuGHs nicht tangiert.
Lediglich die Frage, ob ein Widerruf möglich ist, wurde ja durch die Entscheidung aufgeworfen.
Übrigens weiß der erfolgreiche Anwalt, der die Anrufung erwirkt hat, selbst nicht, ob sein Mandant jetzt den Vertrag erfolgreich widerrufen kann.
Da wird man jetzt das Urteil vom Landgericht abwarten müssen und ob es in die nächst höhere Instanz gehen wird, wovon wahrscheinlich auszugehen ist.
Aber es stimmt das dieses Urteil zumindest jetzt einen gewissen Verhandlungsspielraum für Darlehensnehmer eröffnet, der vorher noch nicht da war und eventuell auch nach Veröffentlichung des Urteils nicht mehr da sein könnte.
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