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ᐅ Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH


Erstellt am: 27.03.20 22:26

Yaso2.024.04.20 09:33
K1300S schrieb:

Welches Urteil vom BGH steht denn dazu noch aus - und wie sollte das ausfallen, wenn nicht in Übereinstimmung mit dem EuGH? Ober sticht Unter ...

Es gibt noch kein BGH Urteil im Anschluss an das Urteil vom EuGH.

Ober sticht Unter dachte ich auch, dem ist aber wohl nicht so.

Meine weiteren Recherchen haben lediglich ergeben, dass das OLG Rostock (Az. 1b 1U 1/19) seine Auffassung bzgl. eines Kreditwiderrufs ändert und der Sichtweise des BGH folgt. Das Gericht hat den Parteien nahegelegt, sich zu vergleichen.

Dies habe ich heute meiner Bank auf ihre kurze ablehnende Antwort vom 17.4. geantwortet, mit dem Hinweis, dass ich einen Vergleich erzielen möchte.

Mal sehen, was da zurückkommt.
K1300S24.04.20 10:31
Korrektur: Das OLG Rostock folgt dem EuGH, und die einzige Möglichkeit, wie die Bank aus dem Schneider sein könnte, ist, wenn sie den vom BGH vorgegebenen Mustertext hundertprozentig übernommen hat. Das ist aber noch nicht abschließend geklärt. Offenbar haben das ohnehin längst nicht alle Banken getan, weswegen sie sich jetzt auch nicht auf den Musterschutz berufen können.
Evolith24.04.20 10:49
K1300S schrieb:

Korrektur: Das OLG Rostock folgt dem EuGH, und die einzige Möglichkeit, wie die Bank aus dem Schneider sein könnte, ist, wenn sie den vom BGH vorgegebenen Mustertext hundertprozentig übernommen hat. Das ist aber noch nicht abschließend geklärt. Offenbar haben das ohnehin längst nicht alle Banken getan, weswegen sie sich jetzt auch nicht auf den Musterschutz berufen können.

Zum Mustertext: "...Mit anderen Worten ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien lediglich, dass sich der deutsche Gesetzgeber Gedanken darüber gemacht hat, wie ein Muster einer Widerrufsbelehrung aussehen kann. Der Gesetzgeber hat aber gerade keine Aussage getroffen, dass eine Belehrung, die sich nicht am Muster orientiert den Kaskadenbeweis enthalten darf. ..."

Scheint also noch nicht in Stein gemeißelt zu sein. Abwarten.
Yaso2.024.04.20 10:54
Yaso2.0 schrieb:

Sichtweise des BGH folgt

Es muss natürlich EuGh heissen..
Tassimat24.04.20 11:16
Also müsste dann in weiteren Verfahren erst mal geurteilt werden, in wie weit eine Abweichung vom Mustertest den Musterschutzt aufhebt?
K1300S24.04.20 11:19
Richtig. Wobei ich es so verstehe, dass das Muster recht eng ausgelegt wird, allzu große Abweichungen also definitiv nicht auf Musterschutz hoffen können.
bgheughurteilolggesetzgeber