Es geht um Einfriedungen

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A

AndreasWt

Hallo Leute,

Es geht um ein Bauvorhaben in Schleswig-Holstein, Raum Schleswig-Flensburg und da habe ich in unserem Bebauungsplan folgenden Abschnitt entdeckt.

Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen, Stellplätze und Einfriedungen
§92 (1) 3 Landesbauordnung
8.1...
8.2 In allen Teilgebieten sind Einfriedungen entlang der öffentlichen Erschließungsflächen als maximal 1,20 m hohe Hecken oder als Friesenwälle zulässig. Grundstücksseitig dürfen Draht- oder Metallgitterzäune bis maximal 1,00 m Höhe vorgesetzt werden.

Was bedeutet es im Klartext? Habe ich das richtig verstanden, dass ich auf keine Art und Weise einen Sichtschutz errichten kann? Gibt es da irgendwelche Gesetzeslücken?

Ich meine, mann kann sich ja nicht mal in ruhe, im Sommer, im Garten sonnen ohne dabei man von allen Seiten gesehen zu werden.

Habe irgendwo gelesen, dass "Lebende Einfriedungen" genehmigungsfrei sind, stimmt das?

Schöne Grüße
 
Y

ypg

8.2 bezieht sich allerdings "nur" auf die Begrenzung zur Straße, also zur öffentlichen Erschließungsfläche... Eine Hecke ist eine lebendige Einfriedung. Zu den Nachbarn darfst du dann höher ;)
 
B

Bauexperte

stibimmt nicht Yvonne.

Grundstücksseitig ist niedriger vorgesehen ;-)


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
Y

ypg

D

DNL

Ich verstehe es so, dass vom Haus aus gesehen ein Zaun sein darf bis 1m und danach eine Hecke oder Friesenwall bis 1,2m.

Ich finde es immer grausam, wenn die Leute so riesige Hecken oder gar Mauern bauen.

Aber wo kein Kläger ist auch kein Richter. Probier doch aus, was passiert, wenn du die Hecke höher Wachsen lässt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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