Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig

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S

sauerpeter

Ja stimmt, letztens erst dran gedacht. Also erst mal habe ich noch mal gelesen was auf der Rechnung stand, es steht explizit Abschlagszahlung zu x% von der Summe x darauf. Da wir auch nirgends eine Teilabnahme vereinbart haben, gehe ich wirklich davon aus, das es so ist, wie ihr sagt. das die Abnahme dann quasi am Ende des Hauses erfolgt und das auch damit im Vertrag gemeint ist.

Ja bzgl. der Bodenplatte und allem was darunter ist, kann ja jetzt nicht mehr geprüft werden. Laut Baubetreuer schade, da das ja wichtig ist, weil ja schließlich das Haus darauf steht. Aber das ist nun leider nicht mehr zu ändern. Nun steht nächste Woche der erste Termin an. Er möchte sich den Rohbau und das Dach bis zu den Traglatten ansehen. Ich bin schon ganz gespannt.

Zu einem Bautenstandsbericht: Nee, sowas haben wir nicht. hab ich vorher auch noch nicht gehört. Uns wurde gesagt, das wir natürlich umfangreiche Dokumentationen erhalten. Aber ich denke, dass das am Ende passiert. Und dort wird dann sicher auch was zum Aufbau bzw. der Ausführung der Bodenplatte stehen

Aber stimmt schon, ich muss ruhiger werden... Man hört liest und sieht nur einfach so unheimlich viel, was schief läuft. Und bei der großen Summe... Hab keine Lust auf Schaden, wodurch dann womöglich nich Frau und kleine Kind schaden nehmen (bspw. Schimmel) oder so.

Hach, manchmal is schwer
 
B

Bieber0815

Und dort wird dann sicher auch was zum Aufbau bzw. der Ausführung der Bodenplatte stehen
Das sollte den Entwurfsplänen und der Statik zu entnehmen sein. Beide Dokumente muss es jetzt bereits geben, ohne darf man nicht bauen.

Soweit zur Planung des Aufbaus, die "Ausführung" wird normalerweise nicht durch das Bauunternehmen dokumentiert. Das muss man selbst machen (Fotos, Fotos, noch mehr Fotos) bzw. man leistet sich eine separat beauftragte Bauüberwachung.
 
Y

ypg

Zu einem Bautenstandsbericht: Nee, sowas haben wir nicht. hab ich vorher auch noch nicht gehört.
Ein Bautenstandsbericht ist ein Bericht über den Stand der Arbeiten bei der Errichtung eines Bauwerks. Er gibt Auskunft über den Fertigstellungsgrad der Immobilie und dient dem Bauherren als Nachweis, dass die veranschlagten Kosten eingehalten werden und dem Baufinanzierer, dass die angeforderten Abschlagszahlungen dem Bautenstand entsprechen. Er wird von dem mit der Bauleitung beauftragten sachverständigen Dritten, z. B. einem Architekten, gefertigt, unterzeichnet und mit einer Fotodokumentation versehen.

Bautenstandsberichte sind üblicherweise Bestandteil des vom Bauherren abgeschlossenen Vertrages mit dem Bauunternehmer oder dem Architekten, weshalb ihnen Drittschutzwirkung gegenüber dem Bauherren bzw. gegenüber dem Baufinanzierer zukommt. Unrichtige Bautenstandsberichte können daher eine Haftung des Erstellers auslösen

Quelle: Wikipedia
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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