Ein Architekt als Architekt darf nicht bauunternehmern, das gehörte nicht zu seinem freien Beruf. Umgekehrt wüßte ich keinen Grund, warum ein Bauunternehmer sich aus der Architektenrolle austragen lassen sollte, wenn er denn selber Architekt ist. Wo sollte stehen, daß der Architekt eines GU nicht auch er selbst sein dürfte ?Ein Architekt darf das in dieser Form gar nicht entweder ist er gu oder Architekt,
Steht ja noch nirgendwo. Ich habe es erfragt, noch keine Antwort vom TE.Haus als Festpreis, aber Abrechnung direkt mit den einzelnen Gewerken.
Hab ich zumindest so rausgelesen:Steht ja noch nirgendwo. Ich habe es erfragt, noch keine Antwort vom TE.
Jetzt habe ich über Bekannte einen regionalen Architekten empfohlen bekommen, der auch einen Festpreis anbietet wie ein GU (für das komplette, schlüsselfertige Haus). Einziger Unterschied wäre, wie beim Architekten üblich, dass es nicht "alles aus einer Hand" ist, sondern einzelne Verträge mit den Gewerken geschlossen werden, die aber trotzdem der Architekt ausschreibt und später auch koordiniert. Sein Gewinn wäre dann quasi sein Festpreis abzüglich der mit den Gewerken verhandelten Kosten.
Ich hab vor vielen Jahren mal eine Architektenbuchhaltung gemacht.Ein Architekt darf das in dieser Form gar nicht entweder ist er gu oder Architekt, wie genau das abhängig ist habe ich nicht mehr im Kopf aber im blauen Nachbarform war es das Thema vor paar Monaten.