ᐅ Erst angeblicher Festpreis und nun Mehrkosten - legal?
Erstellt am: 07.07.21 16:49
hanghaus200007.07.21 18:50
hanse987 schrieb:
Hast du was er gesagt hat, auch schriftlich? Verkäufer erzählen oft viel und haben dann große Erinnerungslücken.Die erste Plicht des Unternehmers vor Abgabe eines Angebots ist, die Baustelle zu besichtigen. Eine Hanglage kann man nicht wegdiskutieren oder uebersehen.tripoid07.07.21 18:54
hanghaus2000 schrieb:
Der Gutachter des Unternehmers wird das begutachten, was sicher nicht in Deinem steht, somit sind Mehrkosten glas klar zu erwarten.
Ein Gutachten ist voellig ausreichend. Zum Schluss zahlst noch das Gutachten vom Unternehmer. Diese Mehrkosten sofort ablehnen, bevor das Gutachten beauftragt wird. Falls der Baugrund nicht Deinem Gutachten entspricht kann mann sich ja mit dem GU einigen ehe man einen 2. Gutachter bestellt. Dann gehoert Dein Gutachter auf die Baustelle.
Mehrkosten wegen dem Haus sind doch ganz leicht abzuwehren, das steht doch im Gutachten, das da ein Haus stand. Wer das uebersieht ist selber Schuld.Begründet wird das zweite Gutachten damit, dass die Bohrungen nicht exakt dort vorgenommen wurden, wo der neue Baukörper hin soll. Weil noch das alte Fundament der vorigen Bebauung stand, hat der damalige Gutachter auch neben dem alten Fundament gebohrt. Gewusst hat der Bauträger von der alten Bebauung schon, die stand im Lageplan.Auffällig ist jedoch, dass ich zum Planungsgespräch vorab noch einmal Gutachten und Lageplan versenden sollte. Es würde mich nicht wundern, wenn plötzlich der Verkäufer von der ersten Email nichts mehr weiß. Als Nachweis habe ich eine Bildschirmkopie von meinem Email-Provider, dass ich sie versendet habe.
Das Gutachten des GU ist im Kaufpreis inklusive.
hanghaus200007.07.21 18:56
Erst angeblicher Festpreis und nun Mehrkosten - legal?
Ja das ist legal. Nicht selten fuehren auch Baustellen mit Festpreis zu Mehrkosten. Eine Ursache ist oft Unkenntnis aber auch Planaenderungen nach Unterschrift des Vertrages fuehren sehr oft zu erheblichen Mehrkosten. Beides zusammen ist keine gute Kombination.
Ja das ist legal. Nicht selten fuehren auch Baustellen mit Festpreis zu Mehrkosten. Eine Ursache ist oft Unkenntnis aber auch Planaenderungen nach Unterschrift des Vertrages fuehren sehr oft zu erheblichen Mehrkosten. Beides zusammen ist keine gute Kombination.
tripoid07.07.21 18:58
hanghaus2000 schrieb:
Die erste Plicht des Unternehmers vor Abgabe eines Angebots ist, die Baustelle zu besichtigen. Eine Hanglage kann man nicht wegdiskutieren oder uebersehen.Leider habe ich das nicht schriftlich vereinbart, weil er ja bereits auf die Schriftform verwies, "das steht ja schon drin".
Zaba1207.07.21 18:58
hanghaus2000 schrieb:
Ich versuche es mal aufzuhellen. Siehe oben.
Ich kann Dich verstehen, Ich weiss auch das hier Schuldzuweisungen fehl am Platz sind. Die Karre steckt im Dreck und Du brauchst Hife um die da wieder raus zu bekommen.
Ist es wirklich so, dass die Finanzierung nicht gesichert ist? Dann las das den Unternehmer erstmal nicht wissen.
Berichte mal was der Anwalt gesagt hat.Ich weiß jetzt nicht wie Du gebaut hast und auch wenn ich über Einzelvergabe gebaut habe, hatte ich 2x Verschiedene GU Verträge in der Hand.Beide Verträge hatten bzgl. der Gründung und der Statik Vorbehalte bzgl. des Baupreises. Was ja auch logisch ist. Bei Unterzeichnung eines GU Vertrags ohne vorheriges Baugrundgutachten kann niemand die Gründungskosten ableiten sodass man diesen Punkt im Vertrag nur mit einer Pauschale fixieren kann.
Daher wundere ich mich doch sehr das hier suggeriert und vermutet wird das diese vertragliche Variable keiner juristischen Prüfung stand hält.
Nochmal falls die Widerrufsfrist abgelaufen ist und der Vertrag so gestrickt ist wie ich vermute, gibt es da ohne blaues Auge kein rauskommen. Wer weiß, ob der TE sogar unterschrieben hat das, wenn er keine Finanzierung auf die Kette bekommt der GU sich drum kümmert.
Zaba1207.07.21 18:59
hanghaus2000 schrieb:
Die erste Plicht des Unternehmers vor Abgabe eines Angebots ist, die Baustelle zu besichtigen. Eine Hanglage kann man nicht wegdiskutieren oder uebersehen.Nein das stimmt nicht. Das ist keine Pflicht.Ähnliche Themen