W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Erfahrungen zum Bauen Architekt mit Festpreis?


Erstellt am: 02.12.18 20:01

Musketier04.12.18 17:57
Ich Zweifel nicht an, dass es das gibt. Hab ja selbst damals ein ähnliches Konstrukt von einem Bauingenieur angeboten bekommen. Das war aber auch ein individuell von uns vorgegebender Grundriss.
Da wir das Thema mit dem Bauing. nach 2 Gesprächen abgebrochen haben, kann ich mir bis heute nicht richtig vorstellen, wie das mit der Hin- und Rechnerei funktioniert.
Einzige Möglichkeit, der Festpreis ist so hoch, dass genügend Puffer drin sind.

Wenn dann zusätzliche Kosten ohne GU-Aufschlag berechnet werden, kann sich der höhere Grundpreis aber bei vielen Zusatzwünschen für den Bauherren durchaus wieder lohnen.
11ant04.12.18 18:48
Nordlys schrieb:
Du müsstest demnach bezweifeln, dass es das gibt: Architekt bietet zum Festpreis an. aber genau das ist hier Thema. - Ich glaube schon, dass es sowas gibt.
Das funktioniert aber hier technisch nicht, weil es kein Katalogentwurf ist. Und dann macht eine Ausschreibung keinen Sinn - erst recht nicht mit dem Bauherren als Auftraggeber. Ein GU kann einen Festpreis machen, aber dann hat er das Risiko, daß nach seinen Einkaufspreisen noch Gewinn da ist. Und dann braucht es keine Ausschreibung im Auftrag des Bauherren. Ein Handwerker, der diesen Entwurf zum Erstenmal baut, wird sich nicht auf die Massenermittlung des Architekten verlassen. Sondern er wird an der Ausschreibung nur teilnehmen, wenn auch die Massenpreise der Positionen drinstehen. Und wenn das Bad in der Ausschreibung "ca. 28 qm Wandfliesen" hat, aber in Wirklichkeit 33 qm Wandfliesen, dann will er auch 33/28 vom Angebotspreis haben. Genau diesen "gleitenden Festpreis" hätte der Bauherr bei einem GU nicht. Darum rate ich, fachanwaltlich einschätzen zu lassen, worum es sich bei diesem Zwitterchamäleon denn nun eigentlich handelt. Eine Ausschreibung mit dem Bauherren als Auftraggeber ist da in meinen Augen nicht nur ein Funke eines Zweifels.
nordanney04.12.18 20:16
Nordlys schrieb:
Architekt bietet zum Festpreis an.
Jep, aber Kunde schließt Verträge mit den Unternehmen, nicht mit dem Architekt. Das ist der Punkt, an dem ich aussteigen würde. Entweder liefert mir der Architekt ein Haus zu einem Festpreis, dann ist er mein Vertragspartner (und somit Bauträger) oder er übernimmt seine Architektenpflichten und ich baue klassisch ein Architektenhaus mit Einzelgewerkevergabe (aber ohne Festpreisgarantie). Hab schon zu viel Sch...ße gesehen, als das ich mich auf das Modell des TE einlassen würde...
Nordlys04.12.18 22:24
ok, ich hab die Falle verstanden. Festpreis wäre es nur, wenn der A. das Risiko nähme. K.
11ant05.12.18 01:07
Nordlys schrieb:
ok, ich hab die Falle verstanden. Festpreis wäre es nur, wenn der A. das Risiko nähme.
Welchen A. meinst Du ?

Der Auftraggeber des Architekten "Bauherr" versteht unter Festpreis, daß der Preis absolut fest ist. Also, daß er das Risiko des nur relativ festen Preises (für die aber leider verrechneten Meter, Quadratmeter, Kubikmeter oder Stück) nicht hat.

Ob der Auftragnehmer "Handwerker" ein Risiko hat, ist für ihn dank Übung leicht zu erkennen: soll er einen absoluten Festpreis machen, wird er nur teilnehmen, wenn er die Kongruenz zwischen "ermittelten" und tatsächlichen Mengen / Massen u. dergl. einschätzen kann. Beim "Klarabella 0815" (oder einem bis auf geschobene Innenwände Klon davon) kann er das, beim Unikat nicht.

Nur wenn der Architekt das Risiko der Auswirkungen seiner evtl. Falschberechnungen auf den Endpreis des Gewerkes trägt, ist er hier ein echter GU.
Nordlys05.12.18 17:30
11ant schrieb:
Nur wenn der A(rchitekt) das Risiko der Auswirkungen seiner evtl. Falschberechnungen auf den Endpreis des Gewerkes trägt, ist er hier ein echter GU.
So mein ich oben.
festpreisarchitektenwandfliesen