Erdarbeiten zur Positionsfeststellung von Versorgungsleitungen

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bjoern6267

Moin allerseits!

Ich möchte ein Haus bauen, zuvor müssen aber noch die Verläufe von einigen Versorgungsleitungen, die über mein Grundstück führen, geklärt werden.
Ich weiß schon grob, wo die Leitungen liegen, müsste es aber genau wissen, um beurteilen zu können, ob sie verlegt werden müssen, oder ob sie liegen bleiben können.

Es handelt sich um folgende Leitungen:
-Gas
-Wasser
-Abwasser
-Telefon
-Strom

Um die Lage der Leitungen definitiv zu bestimmen, müssten zwei oder drei Stichgräben gegraben werden.
Alles andere wäre zu teuer und zu ungenau.

Die Gräben müssten ca. 50 cm von der Grenze beginnen, und dann maximal 3 m weit ins Grundstück hinein gegraben werden.

Folgende Fragen ergeben sich:
-Wie tief liegen derartige Leitungen normalerweise?
-Wer macht so etwas kostengünstig? Empfehlung im Raum Hamburg?
-Kann man dazu einen kleinen Bagger nehmen (Gefahr insbesondere bei der Gasleitung)?
-Muss man die Position der Leitungen "offiziell" bestätigen oder vermessen lassen, oder reicht es, das selbst zu machen, und sich darauf zu berufen?

Bevor einer fragt:
Natürlich habe ich schon bei den Versorgern nachgefragt, und auch Pläne erhalten, aber die sind nicht genau genug. Es geht hier um wenige dezimeter, da das Grundstück recht klein ist.

Das Grundstück liegt in Reinbek (20km östlich von Hamburg, gehört zu Schleswig Holstein)

Danke für jede Hilfe, und viele Grüße,

Björn
 
BauPaar

BauPaar

*grins* - ja, von der 'Genauigkeit' der Telekom-Pläne kann ich ein Lied singen, da reichte schon ein Spaten um die Leitung eines Mehrfamilienhaus an einem Freitagnachmittag sauber zu durchtrennen - lt. Plan sollte die Leitung ca. 5m weiter in's Haus gefuehrt sein... Aber der BBN-Noteinsatz war nach Vorzeigen des Planes ploetzlich kostenfrei ;)

Ein Minibagger kann auch einiges an Schaden anrichten, gerade bei ca. 50 Jahre 'jungen' Leitungen ist das Trassenband gar nicht vorhanden, und so ein Kabeltreffer kann teuer werden (wobei, wenn man sich im Vorfeld die Pläne geholt hat, ist dann nicht uU das VU auch in der Haftung?)
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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