Erbpachtgrundstück und Grunderwerbsteuer

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B

Bauexperte

Hallo,

Gilt das alles auch, wenn das Bauunternehmen keinen Vorteil an der Vermittlung der Grundstücke hat? Sprich, wenn es keine Provision oder Vermittlungsgebühr gibt. Es wird lediglich aufgezeigt, dass man Grundstücke von der Kirche pachten kann?
Für das FA und damit die Möglichkeit, grunderwerbsteuer in Rechnung zu stellen, ist einzig wichtig, ob zwischen Grundstücksvermittlung und Bebauung ein zwingender + wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Kannst Du das Grundstück von der Kirche "ohne Zutun" des BU pachten - bist also gänzlich frei in der Anbieterwahl, hat das FA keine Berechtigung, grunderwerbsteuer auf beides in Rechnung zu stellen. Bekommst Du das Grundstück dagegen nur, wenn Du mit dem BU auch baust, wird die Steuer auf Grund + Haus fällig.

**Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht.

** Quelle: meine HP

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Musketier

Musketier

Auf jeden Fall Grunderwerbsteuer aufs Haus mit einkalkulieren und wenn Ihr sie doch nicht braucht, macht ihr die erste Sondertilgung oder leistet Euch noch was schönes. :)
 
Y

ypg

Wir haben den Erbpachtsvertrag beim Notar im Dezember unterschrieben, im Januar darauf dann den Werkvertrag für das Haus.
grunderwerbsteuer dann nur für das Grundstück bezahlt. Die Baufirma allerdings haben wir uns selbst gesucht.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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