Einfluss Nebengebäude auf Grenzbebauung

4,50 Stern(e) 4 Votes
Y

ypg

Ich halte meinen Rat aufrecht, die Frage an besagter Stelle an den Fachmann zu eskalieren.
Ich auch!!!

Ich habe mir mal kurz den Thread von 2021 durchgelesen. Ist es immer noch so, dass Ihr mit Mutter zusammen ein Zweifamilienhaus bauen wollt?
Dann ist es wohl so, dass ihr das Wohngebäude nach hinten an den Schuppen dranbauen wollt?
Habt ihr den Architekten noch? Hat er Euch die Unterlagen fürs Bauamt gefertigt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

sascha-t4-le

Falls bis hierher noch nicht jeder verwirrt ist...
Die 5m Abstand kommen aus dem Brandschutz, unterschreitest du diese, dann muss eine Brandwand errichtet werden (ohne Öffnungen usw.) Wenn dass zutrifft, dann hat der Nachbar keine Brandwand und dann müsste dieser Sachverhalt bei dir im Grundbuch als Last eingetragen sein.
 
Franzbrot

Franzbrot

Falls bis hierher noch nicht jeder verwirrt ist...
Die 5m Abstand kommen aus dem Brandschutz, unterschreitest du diese, dann muss eine Brandwand errichtet werden (ohne Öffnungen usw.) Wenn dass zutrifft, dann hat der Nachbar keine Brandwand und dann müsste dieser Sachverhalt bei dir im Grundbuch als Last eingetragen sein.
Im Grundbuch ist keine Last eingetragen.

Das Bauamt möchte daher nun prüfen ob der Nachbar das als Stall genehmigte Gebäude als Wohnraum nutzt. Tut er dies, müssen wir 5 m einhalten, ohne Fenster auf dieser Seite. Sonst 6 Meter wenn mit 5 Fenstern
Das Bauamt möchte ausserdem nun auch prüfen ob unser Bau nicht zu groß ist. Das andere Nachbarn in den vergangenen Monaten genauso groß/größer gebaut haben wird abgebügelt mit „Ja vielleicht wurde das gar nicht genehmigt“
Nun…Wenn andere bauen dürfen wie sie wollen ohne Genehmigung - dann ist es vielleicht besser wir bauen auch ohne
 
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5037 Themen mit insgesamt 100296 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Einfluss Nebengebäude auf Grenzbebauung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauamt will Ortsbesichtigung. - Seite 2116
2Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern! - Seite 327
3Braucht man die Bauabnahme vom Bauamt? - Seite 215
4Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant 86
5Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze 12
6Welche Fragen an das Bauamt stellen? - Seite 319
7Probleme mit Nachbars Überbau und Bauamt 11
8Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft 56
9Genehmigung Bauamt 10
10Keine Auskunft vom Bauamt an Grundstückseigentümer - Seite 758
11Kniestockhöhe / Vorschlag vom Bauamt - Seite 333
12Bauamt fordert Freiflächengestaltungsplan für Einfamilienhaus - Erfahrungen? 37
13Bungalow an Brandwand 32
14Bauherr/Grundbuch bei noch unverheiratetem Paar - Seite 328
15Grundstückskauf, Ehepartner mit ins Grundbuch eintragen? 17
16Nutzungsart im Grundbuch. Ferienhaus vermietbar oder nicht? - Seite 323
17Schenkung/Doppelhaus/Grundbuch - Seite 423
182 Brüder Hausbau, wie vorgehen (teilen, vermessen, grundbuch etc.)? 21
19Erbschaft Doppelhaushälfte - Testament oder Grundbuch ausschlaggebend? 47
20Einsicht Grundbuch Elternhaus - Seite 421

Oben