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ᐅ Einfamilienhaus ca. 150 qm Grundriss - Treppe wie planen?


Erstellt am: 15.10.17 20:12

RobsonMKK16.10.17 07:26
Da kommen pro Wand noch 1,5-2 cm Putz darauf.

Andere Frage: der Bebauungsplan sieht Eingeschossigkeit vor?
manyyuu16.10.17 07:38
Ein Vollgeschoss... gehe aber eigentlich davon aus, dass wir mit 1 m Drempel trotz des Kapitänsgiebels nicht auf ein zweites Vollgeschoss kommen oder täusche ich mich da?
RobsonMKK16.10.17 07:39
Ich kann in Tapatalk leider nicht sehen wo ihr baut, kann mir aber schwer vorstellen das euer Haus nicht als 2 geschossig durchgeht.
manyyuu16.10.17 07:48
Schleswig-Holstein
manyyuu16.10.17 07:50
Definition aus der Landesbauordnung lautet: Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.
kbt0916.10.17 07:59
Die Dachschrägen sind im OG-Grundriss nicht eingezeichnet.
geschossevollgeschossoberkantegrundfläche