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ᐅ Einfamilienhaus Bauvorhaben mit Hanglage -> Möglichkeiten Hang absichern


Erstellt am: 04.12.20 21:33

blockschrift704.12.20 21:33
Hallo liebe Hausbau-Forum,
wir haben ein Grundstück in Bayern erworben. Das Grundstück ist 590 qm groß und hat Hanglage.

Nun stehen wir vor der großen Herausforderung wie wir den Hang abstützen sollen.

Wir haben folgenden Höhenunterschied:

Links oben ist quasi der Nullpunkt.

Westen---------Norden------------Osten
(0,00) --------- (0,20) ------------ (-1,40)

(-1,80)------------------------------(-2,90)

-------------Straßenseite -----------

Unser Bauingenieur hat gesagt, dass wir hinten eine L-Stützmauer in Höhe von ca. 0,80 meter brauchen und vorne ca. 2 Meter. Hierfür rechnet er mit ca. 60.000 € Kosten die auf uns zukommen.

Habt ihr da Ideen wie man das ganze kostengünstiger hinbekommen könnte?

Vielen Dank im Voraus.

Technische Zeichnung: Schnitt C-C mit rechteckigen Bauteilen und gelb markierter Linie.


Technische Zeichnung: vertikale Stange durch rechteckige Box; gelbe Halterungen; Schnitt B-B.
11ant04.12.20 23:36
blockschrift7 schrieb:

Westen---------Norden------------Osten
(0,00) --------- (0,20) ------------ (-1,40)
(-1,80)------------------------------(-2,90)
-------------Straßenseite -----------
Die Höhenunterschiede des Baufensters werden ja schon´mal nicht so heiß gegessen, wie die des ganzen Grundstückes gekocht wurden. Du gibst nur die Talseite als Straßenseite an - ist a) nur an der Talseite eine Straße und liegt b) das Grundstück mit der ganzen Südkante an der Straße an ?
Es gibt eigentlich immer "intelligentere" Maßnahmen, als das Grundstück zwischen Stützmauern zu "bändigen" / "einzudämmen": Wohnen auch im Untergeschoss zum Beispiel, und/oder Split Level. Auch den Baukörper zu flexibilisieren, in dem man Teile nicht zu starr aneinander koppelt (Stichwort: lieber ein schönes Haus als partout eine Verbindungstür zwischen Haus und Garage) kann schon "Wunder" wirken. Ein freier Architekt kommt meist leichter auf Ideen für eine Hangbebauung als ein "Zeichenknecht" - insofern kann man auch an dieser "Ecke" etwas tun. Stell´ am besten ´mal mehr Infos ein: zum Grundstück Bilder und einen Plan mit Maßen und mehr Höhen ibs. im Baufenster, und zu Euch und dem was gebaut werden soll den ausgefüllten Fragebogen vom Kopf der Grundriss-Rubrik. Ach ja, und Angaben aus dem Bebauungsplan macht möglichst auch nicht spärlich.
blockschrift705.12.20 18:48
Hallo, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

a) ja nur an der Talseite ist eine Straße, im Norden ist ein weiteres Haus
b) die ganze Südkante liegt an der Straße

Anbei noch weitere Angaben:

Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 591 qm2
Hang: ja Hanglage
Bebauungsplan: liegt keiner vor (Paragraph 34)
Randbebauung: nein
Anzahl Stellplatz: 2
Geschossigkeit: 2 + Keller
Dachform: Flachdach
Stilrichtung: Bauhaus
Ausrichtung: Süden

Außenansicht mehrerer Häuser in einem Vorort mit Straße, Auto und wolkigem Himmel.


Offener Kofferraum eines Autos auf gepflastertem Vorplatz mit Gartenabfällen vor Wohnhäusern und blauem Himmel.


Grundriss des Erdgeschosses: Doppelgarage links, offener Wohn- und Kochbereich, Diele, Arbeitszimmer.
Tassimat05.12.20 20:04
blockschrift7 schrieb:

L-Stützmauer in Höhe von ca. 0,80 meter brauchen und vorne ca. 2 Meter. Hierfür rechnet er mit ca. 60.000 € Kosten die auf uns zukommen.

Habt ihr da Ideen wie man das ganze kostengünstiger hinbekommen könnte?
Ich empfehle immer einen Blick in die Nachbarschaft. Da sieht man wie andere Leute dort die Hanglage gelöst haben. Ich denke nicht, dass du da viele 2 Meter hohe Stützmauern findest.

Man kann auch einfachmal ein bisschen Hang belassen. Oder zur Terrasse und am Eingang mal zwei/ drei Stufen setzen und auch den Rasenteil krum belassen.

Nachtrag: Ist der Höhenverlauf wirkich so linear, wie vom Architekten skizziert?
blockschrift705.12.20 20:26
Danke für deine Rückmeldung.
Ab wann benötige ich den überhaupt Stützmauern? bzw. wann muss ich den Hang stützen?

Ja, ich denke schon, dass es so linear ist. Wieso fragst du ? 🙂
11ant05.12.20 20:28
blockschrift7 schrieb:

Bebauungsplan: liegt keiner vor (Paragraph 34)
Geschossigkeit: 2 + Keller
Dachform: Flachdach
Stilrichtung: Bauhaus
Auf den Bildern sehe ich bei §34 aber ziemlich klar: Flachdach nein, Bauhaus nein, zwei Vollgeschosse nein.
Und ich sehe u.a. eine gepflasterte Einfahrt als Hinweis auf eine Vorgängerbebauung, von der noch herauszufinden sein dürfte, wie die ausgesehen hat. Lies in der alten Bauakte, was für ein Haus da stand.
Und linear sieht da übrigens auch nichts aus, eher flach kurvig.
bauhaushanglagegrundstückstützmauernbebauungsplanlinearstraßenseiteflachdach