Doppelhaushälfte: zwei Verträge (Grundstücksinhaber und Baufirma)

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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HubiTrubi40

@11ant Vielen Dank für deinen Input und die Lesetipps :). Ich schaus mir mal durch. Ich kann Dir vielelicht mal das Exposee schicken. Vielleicht kannst Du das darber einschätzen. Das zumindest sieht eigentlich recht professionell aus und auch die beteiligten Firmen sind glaube ich keine Unbekannten in der Region. Falls ja, per Mail?
 
N

nordanney

Jetzt hatte ich mit einem Anwalt gesprochen und der meinte Finger weg. Warum? Weil man zwei Verträge abschliesst und somit Probleme kriegen könnte, bei wem man am Ende die Gewährleistung einklagt, sollte es etwas geben. Wie seht ihr das?
Ich sehe keine Probleme. Du kaufst von A das Grundstück und von B das Haus. B ist immer Dein Ansprechpartner für alle Themen ums Haus.
Ist auch kein besonders ungewöhnliches Modell. Sehe ich (in meinem gewerblichen) Bereich sehr häufig. Verbundener Vertrag - Kaufvertrag mit Bauverpflichtung (und GU Vertrag).

Wüsste nicht, warum man das nicht machen sollte.
Ich könnte nun reservieren. Dazu müsste ich 1000 Euro zahlen, die ich allerdings auch wieder bekomme, wenn ich innerhalb von 4 Wochen von der Reservierung zurücktrete.
Seriös!
Achso, was mich noch etwas gewundert hat an dem Angebot: Bauzeit ab Baubeginn (geplant ab September (Baugenehmigung soll wohl schon vorliegen) liegt bei 20 Monaten. Das finde ich schon recht lang. Also Einzug in ca. 2 Jahren erst möglich.
Hört sich lang an. Wahrscheinlich ist das der späteste Übergabetermin. Würde ich prüfen, ob es einen "geplanten" und einen "spätesten" Termin gibt.
 
11ant

11ant

Falls ja, per Mail?
So schrieb ich es ;-)
Wüsste nicht, warum man das nicht machen sollte.
Das kann Dir in diesem Forum glaube ich @saralina87 am besten erklären.
Die Grunderwerbsteuer wird ja auf Grundstück plus Haus bezahlt. Lediglich die Extras werden dann nicht mit Grunderwerbsteuer. belegt.
Da sehe ich die Grenze vom Gestaltungsmißbrauch zur Steuerverkürzung schon überschritten. Ab drei Tatverabredern spricht das Strafrecht von einer Bande ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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