Ceramin Tiles/Fliesen (Firma Classen) nicht vollflächig verspachtelt

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Benutzer210

Hallo Bauhandwerker,

wie würdet Ihr die Situation bewerten: Mein Fliesenleger hat die neuen Ceramin Tiles der Firma Classen (400x800) nicht vollflächig verklebt. An der Fuge im Halbverband und auch an den Seitenfugen klingt es oft hohl wenn man draufklopft. Das Trittgefühl ist daher nicht schön, vor allem wenn man barfuß drüberläuft. Die Fliesen haben also an mehreren Stellen keinen Kontakt zum alten Fliesenboden (siehe Foto). Ist das ein Kardinalfehler eines geübten Fliesenlegers, oder gilt hier das Sprichwort: Wenn der Handwerker anfängt zu denken. Ich bin mit der Situation sehr unzufrieden. Leider steht die neue Küche schon drauf. Und rausreißen wäre sehr aufwändig und teuer. Unterspritzen geht auch nicht, da die Fugen gerade mal 1mm breit sind. Bohrlöcher würde man sehen. Und man müsste fast überall unterspritzen.

Welche Möglichkeiten oder Rechte habe ich hier als Auftraggeber?

Besten Dank im Voraus.
 

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N

nordanney

Das Trittgefühl ist daher nicht schön, vor allem wenn man barfuß drüberläuft.
Was muss ich mir darunter vorstellen? Biegt sich die Fliese durch (dann würden schon jetzt die Fugen reißen) oder ist es nur das Geräusch? Würde erwarten, dass, wenn Du Dir die Ohren zu hältst, gar nichts vom fehlenden Kleber mitbekommst.
Mein Fliesenleger hat die neuen Ceramin Tiles der Firma Classen (400x800) nicht vollflächig verklebt.
Hast Du zufällig Fotos von der Verlegung, um zu sehen, wie viel Kleber tatsächlich drauf ist?
Welche Möglichkeiten oder Rechte habe ich hier als Auftraggeber?
Kommt darauf an. Und zwar, ob ausreichend Kleber drauf ist oder nicht... Das kann man nur mit Bildern und / oder Fliesen raus machen sehen. Grds. besteht ein Mangel, wenn die Gebrauchstauglichkeit nicht gegeben ist. Über wie viele Stellen bzw. Flächen in qcm sprechen wir genau?

Hast Du schon das Werk abgenommen und bezahlt? Oder einen Mangel beim Fliesenleger angezeigt?
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo "Benutzer210".
Zunächst muss man wissen, dass eine hohlraumfreie Verlegung von Fliesen und Platten bereits durch die zulässigen Ebenheitsgrenzwerte des Verlegeuntergrundes (der Estrichoberfläche) nur schwer einzuhalten ist.
Das bedeutet, dass Hohlräume, allgemein gesprochen, als solche nicht zwingend einen "Mangel" (ein Rechtsbegriff, vor dessen Behauptung man sich als Nicht-Jurist hüten sollte) darstellen.
Es kommt auf den Umfang der Hohllagen an, ob beanstandet werden kann oder nicht.
Das große Plattenmaß 80 cm x 40 cm berechtigt jedoch aufkommende Fragen.
Um welchen Typ Ceramin tiles handelt es sich? Megaloc oder easy-lock?
Den (aus meiner Sicht schwachen) Verlegeanleitungen ist nicht zu entnehmen, dass hier ein Dispersionsklebstoff, wie für Fliesen und Platten üblich, einzusetzen ist, sondern dass die Tiles herstellerseits rückseitig mit einem Trockenklebstoff versehen sind.
Schaut man sich weiter die Produktinformationen des Produkttyps "Ceramin" an, so kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Produkt aufgrund des dort angesprochenen "Schnellverlegesystems" unmöglich um einen als "Keramikbelag" bekannten Bodenbelagstyp handeln kann.
Das bestätigt auch der Hinweis, dass es sich um ein 10%-iges Recyclat handelt.
Fassen wir kurz zusammen, benötigen wir aufgrund des Plattenformates auf jeden Fall eine erhöhte Oberflächenebenheit des Estrichs!
Da geht kein Weg daran vorbei, auch bei reinen keramischen Fliesen nicht.
Heißt: Schleifen, Staub absaugen, grundieren und eine egalisierende Verlaufsmasse einbauen.
Ist das nicht geschehen, wäre der Verleger zu befragen, warum nicht.
Denn in Verbindung mit einem rückseitigen Trockenklebstoff und der Oberflächenunebenheit ist eine flächige Verlegung von was auch immer unmöglich.
Bei keramischen Platten würde man auch bei dem Großformat auf einen Mittelbettklebstoff ausweichen müssen, da ein Dünnbettklebstoff mit ausreichender Sicherheit versagen muss.
Bedeutet abschließend:
Wenn sich die Bodenbelagselemente bei Druckbeaufschlagung leicht in Richtung der Verlegeebene drücken lassen, sich zudem leicht hörbare "Schmatzgeräusche" vernehmen lassen oder die heruntergedrückte Oberfläche des Elementes nach kurzer Zeit wieder nach oben zurückbiegen, dann wäre der Zeitpunkt erreicht, den Verleger zu involvieren und um Aufklärung zu bitten.
(vorher alle Produktinfos einholen, die der Markt oder das Internet bieten, damit man eine Gesprächsgrundlage hat!)
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Viel Erfolg: KlaRa
 
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Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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