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Escroda
Na, wenn der Bestand illegal ist, dann zählt er höchstens zu den Gebühren für ordnungsbehördliche Maßnahmen. Im Zweifelsfall musst Du beweisen, dass der Bestand legal errichtet wurde, ansonsten droht die Abrissverfügung.Weist du, ob es dann auch zählt, also WEIL Bestand?
Das ist bedauerlich, da beim Bauen im Außenbereich vieles von der individuellen Einschätzung der Behörde abhängt. Hast Du Dich denn wenigstens mit §35 Baugesetzbuch beschäftigt?Bisher haben wir uns auch noch nicht weiter wegen der rechtlichen Seite informiert.
Spielen wir böser Behördenmitarbeiter:
Ich lehne beide Varianten ab. Rote Variante erweitert die Bebauung in die freie Landschaft (Garage zählt nicht, da illegal), gelbe Variante überschreitet anscheinend die faktische Baugrenze. Die Bauvorlagen (Deine Luftbilder) sind nicht aussagekräftig. Ich erwarte einen maßstäblichen Lageplan (Carports scheinen viel zu groß) mit Begründung gemäß §35 Baugesetzbuch.