bei dem jedoch nach Abzug für Garage und Grenzabstand, nur noch 10 m breite für das Haus bleibt,
Meint "Garage
und Grenzabstand", daß die Garage(n) mehr als bauwichbreit ist/sind ? - von wie viel Breite reden wir denn
vor diesen Abzügen ?
Ich vermute, Ihr seid in einem Bild von einer bestimmten Baukörperkonstellation "gefangen", die jedoch nicht so gottgegeben ist, wie sie scheint. Oft genügt ein beherzter Schwerthieb durch die ver****te Verbindungstür zwischen Haus und Garage, und schwups paßt ein viel schöneres Haus auf das Grundstück.
Mit einem Kegelbahngrundriß tut man sich keinen Gefallen.