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ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021


Erstellt am: 09.09.20 10:55

DaSch1708.01.21 10:38
Kati.com schrieb:

So wie ich es verstanden habe, beträgt die max. Förderung bei Kfw 40+ 25% . Sowas wie 40+EE ider 40+NH gibt es nicht.

Korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege...

Da hast Du wohl leider Recht.

Gem. Internetrecherche erhöht sich mit 40+ und EE-/BH-Paket nur die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss von 120 auf 150 TEUR. Der Zuschuss beträgt unverändert 25% der Berechnungsgrundlage. Ergo:

Ohne EE-/NH-Paket: 30 TEUR
Mit EE-/NH-Paket: 37,5 TEUR
WilderSueden08.01.21 12:22
fgrtdel21 schrieb:

Da wir aber mit GU bauen und demnächst den Vertrag unterzeichnen, damit alles losgehen kann, sehe ich ein Problem mit dem neuen Vorhabenbeginn. Der Stichtag ändert sich von “Beginn der Bauarbeiten” auf “Auftragserteilung” (Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags). D.h. wer vor dem 01.07. GU einen Vertrag abschließt, kann nicht die neue BEG nutzen.
Vielleicht könnt ihr einen Vorvertrag machen ala Planungsauftrag?
Das Problem ist dass der GU ja auch nicht gerne wartet und gleichzeitig den Preis garantiert. Die Preise der Lieferanten steigen regelmäßig und wenn er früh den Bau fix macht dann kann er noch zum aktuellen Preis beauftragen. Wenn jetzt der Fensterbauer im Mai die Preise erhöht dann kann er den Preis von heute im Juli nicht mehr anbieten. Aber Lieferanten beauftragen ohne einen Vertrag mit dem Bauherrn wird auch keiner machen.

Ansonsten...nur wegen dem Zuschuss statt Kredit würde ich nicht länger warten. Dann habt ihr halt einen Kredit drauf, bei 10 Jahren Zinsbindung sind es nur 0,75%. Wenn man das Geld stattdessen ordentlich anlegt kann man sicherlich mehr als die 0,75% bekommen. Und ob der Zuschuss vor der Schlussrate kommt darf bezweifelt werden. Den Betrag müsst ihr vermutlich trotzdem finanzieren oder aus Eigenkapital bereit stellen.
fgrtdel2108.01.21 13:16
SroTslMdl3 schrieb:

Das interessiert mich auch.
Wir bauen mit Architekt. Weißt du was hier als Auftragserteilung zählt? Auftrag an das Bauunternehmen?

Ich weiß nicht, wie das mir Architekt läuft, was für Verträge es da gibt und so.
In der BEG Richtlinie steht:
“Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.; dies gilt auch bei Nachinvestitionen im Rahmen bestehender Contractingverträge, bei denen das Vorhaben der Nachinvestition erst mit Abschluss der weiteren Liefer- und Leistungsverträge des Contractors mit Dritten beginnt. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns.”

Die KfW-Hotline hat mir das so auch gesagt. Die kannst du ja auch fragen, wie es mit Architekt ist.

Der Zuschuss wird nach Abschluss der Bauarbeiten und Bestätigung vom Energieberater ausgezahlt. Wie bei KfW 430. Die gesamten Baukosten könnte ich dann über ein Bankdarlehen mit 30 Jahren festmachen und muss nicht den KfW-Anteil nach 10 Jahren anschlussfinanzieren. Find ich attraktiver. Plus den höheren Zuschuss, falls der gleich dem Tilgungszuschuss von 25% von 150000 bei KfW 40+ ist.

Ich versteh nur nicht, warum die das überhaupt ändern???
SroTslMdl308.01.21 14:14
Ich habe mal bei meinem Bankberater für die Hausfinanzierung nachgefragt.

Er hat aktuell noch keine Informationen dazu, versucht aber etwas herauszufinden und meldet sich dann.

Wäre echt nervig wenn wir mit Baubeginn bis 01.07. warten müssen ...
DaSch1708.01.21 15:09
SroTslMdl3 schrieb:

Ich habe mal bei meinem Bankberater für die Hausfinanzierung nachgefragt.

Er hat aktuell noch keine Informationen dazu, versucht aber etwas herauszufinden und meldet sich dann.

Wäre echt nervig wenn wir mit Baubeginn bis 01.07. warten müssen ...

Siehe Punkt 9.2 der Richtlinie zur BEG:

„Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Ab- schluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.; dies gilt auch bei Nachinvestitionen im Rahmen bestehender Contractingverträge, bei denen das Vorhaben der Nachinvestition erst mit Abschluss der weiteren Liefer- und Leistungsverträge des Contractors mit Dritten beginnt. Planungs- und Beratungsleistun- gen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb ei- nes Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Für den Zeit- punkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim BAFA bzw. bei der KfW maßgeblich.“
DaSch1708.01.21 15:22
Kati.com schrieb:

So wie ich es verstanden habe, beträgt die max. Förderung bei Kfw 40+ 25% . Sowas wie 40+EE ider 40+NH gibt es nicht.

Korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege...

Ich habe jetzt gerade nochmal in der BEG-Richtlinie nachgelesen (siehe Link im vorangegangene Beitrag)

In Abschnitt 8.4.1 heißt es hierzu:

„Für das Erreichen der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe wird der nachfolgend aufgeführte
Prozentsatz auf die hierfür entstandenen förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss bzw. Zuschuss gewährt:

− Effizienzhaus 55: 15 %;
− Effizienzhaus 40: 20 %;
− Effizienzhaus 40 Plus: 25 %

Bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE“- oder einer „Effizienzhaus NH“-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 2,5 Prozentpunkte. Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine „Effizienzhaus EE“- und eine „Effizienzhaus NH“- Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 2,5 Prozentpunkte.“

Hier wird 40 Plus nicht von der Erhöhung ausgeschlossen... 😕
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